KBV2GO!-App für Ärzte und Psychotherapeuten überarbeitet

Die App „KBV2GO!“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist jetzt lt. einer Pressemeldung noch benutzerfreundlicher für Ärzte und Psychotherapeuten. Mit dem neuesten Update ist das mobile Angebot um weitere Nachschlagewerke wie den ICD-10-Katalog sowie um Qualitätsmanagement-Informationen erweitert worden. Darüber hinaus läuft KBV2GO! nun auch auf Tablet-PCs mit optimierter Darstellung.
Seit August 2014 können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die KBV in Form der App immer bei sich tragen. Die App ermöglicht Zugriff auf die wöchentlich erscheinenden PraxisNachrichten und auf die Videos der KBV. Zudem steht den Benutzern der Einheitliche Bewertungsmaßstab inklusive Anhang II (Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen nach OPS codiert) als mobiles Nachschlagewerk zur Verfügung. KBV2GO! wurde mittlerweile fast 30.000-mal heruntergeladen.

Lohnt sich Praxismarketing?

Oft wird darunter nur Werbung zur Gewinnung von neuen Patienten verstanden, z.B. mittels einer Praxishomepage.

„Marketing“ kann aber auch eingesetzt werden um die Patientenbindung zu erhöhen oder zur Compliance, also der „Mitarbeit“ des Patienten bei einer medizinischen Behandlung durch Einhalten von Verhaltensregeln.

Hierfür eignen sich – z.B. im Rahmen von Info-Seminaren – vor allem Themen, von denen viele Patienten betroffen sind wie z.B. Volkskrankheiten (Diabetes, Venenerkrankungen, Herz-/Kreislauferkrankungen, Ernährungsfragen oder Gewichtsreduktion). Aber auch das Themengebiet „Vorbeugung und Prophylaxe“ bietet sich an.

Häufig sind Pharmaunternehmen bereit, erfahrene Referenten zur Verfügung zu stellen. Auch Angehörige anderer Heilberufe wie Apotheker, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten kommen als Referenten in Frage. Tipps für erfolgreiches Praxismarketing finden Sie z.B. hier auf der Homepage der KBV.

Kampf gegen Keime – Unterstützung durch KVen!

Beim Kampf gegen Keime und Infektionen unterstützten die KVen lt. Pressemitteilung der KBV Ärzte mit einem erweiterten Serviceangebot mit kompakten und übersichtlichen Informationen.

Das Spektrum reicht vom Musterdokument für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Praxis über Ablaufbeschreibungen beispielsweise zur Aufbereitung von Medizinprodukten oder zur Wundversorgung bis hin zu Checklisten, mit denen die Umsetzung der Hygienemaßnahmen überprüft werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei fachübergreifend Maßnahmen zur Basishygiene. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Wenn Sie den Status Ihre Praxis hinsichtlich Patientensicherheit, Hygiene, Informationssicherheit u.a. überprüfen wollen, können Sie dafür die kostenlosen Tools der KBV „Mein PraxisCheck“ nutzen.

Vereinbarung über digitale Vordrucke

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben erstmals eine Vereinbarung über digitale Vordrucke geschlossen.

Laut KBV können die niedergelassenen Ärzte ab 1. Juli ihre Laboraufträge digital ausstellen und übermitteln. Dies gilt für jährlich rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine in Form der Laboraufträge Muster 10 und 10 A, die bisher ausschließlich in Papierform ausgestellt werden.

„Dort, wo die Digitalisierung Sinn macht, treiben wir sie voran“, betonte der KBV-Chef. Die neue Vereinbarung wurde dem Bundesmantelvertrag als Anlage hinzugefügt. Sie regelt die Überweisung zum Labor und zum radiologischen Telekonsil (Anlage 2b). Das Ganze kann um weitere digitale Vordrucke erweitert werden.

Erste Anwendung findet das digitale Ausstellen und Übermitteln von Mustern ab dem 1. April zur Beauftragung des radiologischen Telekonsils, das dann als neue Leistung eingeführt wird.

Hintergrund: Die beiden Labormuster 10 und 10A zählen zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. „Damit wollen wir die Kolleginnen und Kollegen von einem großen Stück papierner Bürokratie befreien. Es kann aber jeder selbst entscheiden, ob er künftig den digitalen oder den herkömmlichen Weg wählt“, sagte Gassen.

Neue Vordrucke für Heilmittelverordnungen

Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln werden zum 1. Januar 2017 überarbeitet. Die KBV empfiehlt den Vertragsärzten, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen, da die alten Vordrucke mit Beginn des neuen Jahres ungültig sind.

Von den Anpassungen sind die Vordrucke 13 (Physiotherapie und Podologie), 14 (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Ergotherapie) betroffen. Die Änderung besteht darin, dass auf den Formularen ein Feld für einen zweiten ICD-10-Kode eingefügt wird. Es wird für die Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe (Praxisbesonderheiten) benötigt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KBV.