Neue Vordrucke für Heilmittelverordnungen

Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln werden zum 1. Januar 2017 überarbeitet. Die KBV empfiehlt den Vertragsärzten, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen, da die alten Vordrucke mit Beginn des neuen Jahres ungültig sind.

Von den Anpassungen sind die Vordrucke 13 (Physiotherapie und Podologie), 14 (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Ergotherapie) betroffen. Die Änderung besteht darin, dass auf den Formularen ein Feld für einen zweiten ICD-10-Kode eingefügt wird. Es wird für die Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe (Praxisbesonderheiten) benötigt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KBV.

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