Update für das E-Rezept

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an, um die Finanzierung der E-Rezept-Technik in den Apotheken ab 1.7.2023 sicherzustellen. Hintergrund ist, dass Verhandlungen zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sog. Telematikinfrastruktur (TI)-Pauschalen gescheitert sind. Die Pauschalen erhalten die Apotheken von den Krankenkassen, um die für digitale Versorgungskomponenten – wie z.B. das E-Rezept – nötige Hard- und Software zu beschaffen und zum Schutz der hochsensiblen Daten fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Das Ministerium muss die monatlichen Pauschalen nach dem Scheitern der Verhandlungen nun festlegen, damit die Zahlungen von den Krankenkassen an die Apotheken geleistet werden können.

(Quelle: PM DAV v. 20.4.2023)