Vereinbarung über digitale Vordrucke

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben erstmals eine Vereinbarung über digitale Vordrucke geschlossen.

Laut KBV können die niedergelassenen Ärzte ab 1. Juli ihre Laboraufträge digital ausstellen und übermitteln. Dies gilt für jährlich rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine in Form der Laboraufträge Muster 10 und 10 A, die bisher ausschließlich in Papierform ausgestellt werden.

„Dort, wo die Digitalisierung Sinn macht, treiben wir sie voran“, betonte der KBV-Chef. Die neue Vereinbarung wurde dem Bundesmantelvertrag als Anlage hinzugefügt. Sie regelt die Überweisung zum Labor und zum radiologischen Telekonsil (Anlage 2b). Das Ganze kann um weitere digitale Vordrucke erweitert werden.

Erste Anwendung findet das digitale Ausstellen und Übermitteln von Mustern ab dem 1. April zur Beauftragung des radiologischen Telekonsils, das dann als neue Leistung eingeführt wird.

Hintergrund: Die beiden Labormuster 10 und 10A zählen zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. „Damit wollen wir die Kolleginnen und Kollegen von einem großen Stück papierner Bürokratie befreien. Es kann aber jeder selbst entscheiden, ob er künftig den digitalen oder den herkömmlichen Weg wählt“, sagte Gassen.