Investitionen in den Arztpraxen: weiterhin Zurückhaltung

Während die wirtschaftliche Lage in deutschen Arztpraxen weitgehend stabil ist, herrscht bei Investitionen nach wie vor Zurückhaltung. Das geht aus der Analyse der Befragung von 4.300 Arztpraxen zum Jahr 2015 hervor, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) vorab in einem Kurzbericht veröffentlicht hat. Der vollständige Bericht erscheint voraussichtlich bis Ende 2017.
Die Werte für Abschreibungen für Geräte sanken im Jahr 2015 im Verhältnis zu 2014 um -5,9 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2012 sanken die Abschreibungen insgesamt sogar um -14,4 Prozent. Die Neuanschaffung von Geräten werde somit eher vermieden, folgert das ZI.

Übrigens: Die Einnahmen stiegen 2015 um 2,4 Prozent im Vergleich zu 2014 und um 10,2 Prozent im Vergleich zu 2012. Der Jahresüberschuss stieg analog dazu inflationsbereinigt um 1,8 Prozent zum Vorjahr und um 8,4 Prozent zum Jahr 2012. Der durchschnittliche Jahresüberschuss eines Praxisinhabers liegt laut ZI-Analyse bei 160.820 Euro, der Median liegt mit 142.138 Euro deutlich darunter. Davon sind die Beiträge für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer abzuziehen, so dass niedergelassenen Ärzten in Deutschland durchschnittlich ein verfügbares Jahreseinkommen von 80.295 Euro zur Verfügung steht. Der Median liegt bei 70.035 Euro.

Praxisinvestitionen steuerlich absetzen

Viele Arztpraxen scheuen teure Modernisierungsmaßnahmen bzw. Neuinvestitionen in Praxisausstattung, obwohl diese sinnvoll wären.

Für die Planung des Kaufs teurerer Untersuchungsgeräte oder Zubehör könnte der sog. Investitionsabzugsbetrag kurzfristig eine spürbare steuerliche Entlastung bringen. Dieser wird für eine geplante, zukünftige Anschaffung von Wirtschaftsgütern gewährt und mindert in Höhe von 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten Ihren Gewinn.

Schaffen Sie innerhalb von 3 Jahren nach Inanspruchnahme des Investitions- abzugsbetrages das geplante Gerät an, wird der Gewinn im Jahr der Anschaffung wiederum um 40% des tatsächlichen Kaufpreises, höchstens jedoch in Höhe des zuvor in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrages, erhöht. Ob sich dieses Modell für Ihre Praxis lohnt bzw. welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen.