Abrechnungsdemenz kann teuer werden – ist aber heilbar!

Sie wissen es selbst: So zum Jahresende kann alles nochmal richtig teuer werden, nicht nur die Geschenke. Auch die Erkenntnis, was man alles so verpasst hat. Genauer gesagt, was man alles hätte berechnen können, wenn man gut dokumentiert und korrekt abgerechnet hätte. Schließlich hat man es ja auch bereits verdient…

Mehr dazu hier.

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis

Die Bundeszahnärztekammer hat im September 2017 als Ergänzung zu ihrem bereits seit 2012 bestehenden GOZ-Kommentar einen Kurzkommentar zur GOÄ veröffentlicht.

Der Titel lautet „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungsstellung in der Zahnarztpraxis“ und ist als PDF abrufbar unter diesem Link. Der Kommentar soll in der zahnärztlichen Praxis eine zusätzliche Abrechnungshilfe bieten.

Neue KZBV-Broschüre: Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig

Anlässlich der zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen neuen „Heilmittelrichtlinie Zahnärzte“ hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die 40-seitige Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ herausgebracht.
Die Richtlinie stellt seitdem abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis dar. Die Broschüre enthält die Originaltexte der Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs Zahnärzte und Erläuterungen dazu. Abrufbar ist die Broschüre hier auf der Homepage der KZBV.

Zahnärzte: Umsatz steigern durch Delegation?

Zahnärzte können viele Arbeitsschritte bei der Behandlung an ihre Praxisangestellten delegieren. Somit wird der Patient rundum betreut. Der Zahnarzt muss jedoch stets den Einstieg der Behandlung durchführen. Das beinhaltet eine umfassende Diagnostik mit entsprechender Aufklärung. Erst dann können die entsprechenden Leistungen an qualifizierten Mitarbeiterinnen delegiert werden.
Ein approbierter Zahnarzt kann Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxepersonal mit abgeschlossener Ausbildung delegieren. Das betrifft folgende Mitarbeiterinnen:

  • Zahnmedizinische Fachhelferin (ZFA), weitergebildete Zahnarzthelferin,
  • Prophylaxe Helferin (ZMP),
  • Dental-Hygienikerin (DH),
  • Zahnmedizinische Verwaltungsmitarbeiterin

Dabei sind alle Aufgaben, die an Mitarbeiter delegiert werden, in einer schriftlichen Stellenbeschreibung festzuhalten. Im Zahnheilkundegesetz ist festgelegt, welche Leistungen delegiert werden dürfen.

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen | Tipp zum Download für Zahnärzte

Auf der Homepage der KZBV gibt es die Infobroschüre „Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis“ zum Herunterladen. Die Broschüre gibt erste Antworten auf die Frage, welche berufsrechtlichen Grenzen der Arzt zu beachten hat.

http://www.kzbv.de/bestechlichkeit-und-bestechung.1084.de.html