Seit 1967 betreuen wir in zweiter Generation Praxen, Unternehmen und Privatpersonen, überwiegend aus den Heilberufen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, abgestimmt auf die Besonderheiten ihrer Praxis. Für medizinrechtliche Fragestellungen arbeiten wir mit spezialisierten Kooperationspartnern zusammen, etwa mit Fachanwältinnen und Fachanwälten für Medizinrecht. So bleiben wir Ihr zentraler Ansprechpartner.
Wir begleiten Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie MVZ von der Niederlassung über Kooperationen wie Berufsausübungsgemeinschaften oder Praxisgemeinschaften bis zur Praxisabgabe.
Mehr über unsere Kanzlei erfahren Sie auf rohwer-steuerberatung.de.