Das Partnerfactoring im Dentalbereich ist unzulässig

Das Landgericht Hamburg hat in seinem am 30.05.2017 verkündeten Urteil das Partnerfactoring für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze vorliegen.

Anlässlich des am 04.06.2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ kam das Modell des Partnerfactoring im Dentalbereich auf den Prüfstand. Hierbei wurden die für das Factoring der Honorarforderungen des Zahnarztes entstehenden Gebühren partnerschaftlich zwischen Zahnarzt und Fremdlabor geteilt. Mit dem Urteil des Hamburger Landgerichts sind nun die Aussagen der im letzten Jahr erstellen Rechtsgutachten bestätigt worden.

Quelle: DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH