Aktuelles

Neue Vordrucke für Heilmittelverordnungen

Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln werden zum 1. Januar 2017 überarbeitet. Die KBV empfiehlt den Vertragsärzten, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen, da die alten Vordrucke mit Beginn des neuen Jahres ungültig sind.

Von den Anpassungen sind die Vordrucke 13 (Physiotherapie und Podologie), 14 (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Ergotherapie) betroffen. Die Änderung besteht darin, dass auf den Formularen ein Feld für einen zweiten ICD-10-Kode eingefügt wird. Es wird für die Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe (Praxisbesonderheiten) benötigt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KBV.

Internetseite „Kostenfalle Zahn“ – Kritik der KZBV

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat kürzlich die Internetseite http://www.kostenfalle-zahn.de gestartet. Das Angebot der Internetseite soll den Patienten vor überhöhten zahnärztlichen Kosten schützen. Die KZBV sieht darin jedoch einen gezielten Angriff auf das vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis. Schon die Bezeichnung der Internetseite impliziert nämlich ein latent unlauteres Verhalten des Zahnarztes. Für die KZBV ist besonders unverständlich, dass die Internetseite auch noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt wird.

Über die Bezeichnung der Internet-Präsenz lässt sich sicher streiten. Patientenaufklärung ist jedoch ein legitimes Anliegen.

Werden bildgebende Verfahren zu oft eingesetzt?

Bei Rückenschmerzen greifen Ärzte zu oft zu bildgebender Diagnostik und verursachen dadurch unnötig hohe Kosten. Das ist zumindest das Ergebnis der aktuell veröffentlichten Studie „Faktencheck Rücken“ der Bertelsmann Stiftung.

38 Millionen Besuche bei Haus- oder Fachärzten sind jedes Jahr rückenschmerzbedingt, heißt es in der Studie. Jeder fünfte gesetzlich Versicherte geht demnach mindestens einmal im Jahr wegen Rückenschmerzen zum Arzt – 27 Prozent sogar vier Mal oder öfter. In sechs Millionen Fällen veranlassen Ärzte, meist Orthopäden, Röntgen-, CT oder MRT-Aufnahmen.

Offenbar entsprechen viele Ärzte damit dem Wunsch der Patienten. Denn laut Studie erwarten 60 Prozent der Bevölkerung eine bildgebende Untersuchung. Und mehr als zwei von drei Personen (69 Prozent) sind der Meinung, dass der Arzt durch bildgebende Diagnostik die genaue Ursache des Schmerzes findet.

„Büsumer Modell“ macht Schule

Büsum war die erste Gemeinde in Deutschland, die die Trägerschaft eines Ärztezentrums übernommen hat.  Als Ausweg für die drohende Schließung mehrerer Praxen niedergelassener Ärzte. Ergänzt wurde die Einrichtung um eine Physiotherapie-Praxis, eine Naturheilpraktiker-Praxis und ein Pflegebüro. Dieses „Büsumer Modell“ gilt als ein Meilenstein der ärztlichen Versorgung auf dem Lande.

Nun etabliert – ebenfalls in Schleswig-Holstein – auch die Gemeinde Lunden ein kommunales Ärztezentrum und sucht Nachwuchsmediziner zur Anstellung. Die Gemeinde hat für das geplante Zentrum schon ein Grundstück im Ortskern reserviert. Die Gemeindevertretung hat den Grundsatzbeschluss gefasst, dort eine Eigeneinrichtung zu bauen. Bislang praktizieren drei Hausärzte im Ort in Einzelpraxen. Sie versorgen zusammen ein Umland mit insgesamt rund 6.000 Menschen. Versuche, die Praxisinhaber zu einer gemeinsamen Lösung zu bewegen, hatten zuvor keinen Erfolg.

Streikverbot für Ärzte?

Lt. aktuellem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG)  haben niedergelassen Ärzte kein Streikrecht. 

Zum Hintergrund: Der Chef des baden-württembergischen Ärzte-Verbandes Medi hatte am 8. Oktober und 21. November 2012 seine Hausarztpraxis in Stuttgart geschlossen und ausdrücklich erklärt, er wolle damit das ihm verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht wahrnehmen.

Die KV Baden-Württemberg erteilte Baumgärtner einen Verweis. Seine Klage stützte er auf das im Grundgesetz und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Streikrecht.

Das BSG wies Baumgärtners Klage nun ab. Das Streikrecht sei für abhängig Beschäftigte geschaffen worden. Inwieweit Streiks daher generell für Freiberufler ausgeschlossen seien, ließen die Kasseler Richter offen. „Jedenfalls Vertragsärzte haben kein Streikrecht“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wenner. Baumgärtner habe seine vertragsärztliche Präsenzpflicht schuldhaft verletzt.

Wie hier eine Praxisschließung zur Teilnahme zu bewerten ist, ließ das BSG offen. Baumgärtner habe ausdrücklich einen Streik angekündigt.