Berufsrecht: Widerruf der Approbation

  1. Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden. Ein Geständnis des Arztes im Strafverfahren darf auch im verwaltungsbehördlichen und -gerichtlichen Verfahren verwendet werden, wenn es nicht vom Arzt selber, sondern von dessen Anwalt stammt.
  2. Bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind, stellen ein den Entzug der Approbation rechtfertigendes Fehlverhalten dar.

(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.7.2014 – 8 LA 142/13)

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