Aufkaufpflicht von Praxen für KV?

In der Koalition wird derzeit über einen verpflichtenden Aufkauf von Arztpraxen in überversorgten Gebieten diskutiert. Der Verband der Ersatzkassen hat vom Gesetzgeber eine Reform der Bedarfsplanung verlangt, um Überversorgung abzubauen. Eine gesetzliche „Muss-Regelung“ im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist bislang nur von einer Soll- statt der bisherigen Kann-Regelung die Rede.

Fraglich ist, ob solch eine „Muss-Regelung“ politisch durchsetzbar und rechtlich unangreifbar wäre. Bereits das seit 2013 mit der neuen Bedarfsplanung eingeführte Aufkaufsregelung (Praxisstilllegung) der KVen im Falle einer Praxisaufgabe- bzw. Veräußerung in überversorgten Regionen führte zu kontroversen Diskussionen, u.a. wegen der Ermittlung des Verkehrswertes der Praxis.

Förderprogramme der KV Bayern gegen Unterversorgung

Seit dem 8. August 2014 gibt es in acht weiteren Regionen Bayerns die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zur Verbesserung des medizinischen Versorgungsangebots vor Ort zu erhalten. Denn schon längst ist aus der Befürchtung Realität geworden: Der Nachwuchsmangel und der hohe Altersdurchschnitt bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten – gerade auf dem Land – bereitet Patienten, Kommunen und auch der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zunehmend Sorgen.

Laut der KVB beendeten 371 Hausärzte im Jahr 2013 in Bayern ihre Tätigkeit. Trotz aufwendiger Suche konnte für 78 Hausarztpraxen kein Nachfolger gefunden werden. Auch bei Fachärzten und Psychotherapeuten gestaltet sich die Nachbesetzung von Praxen auf dem Land immer schwieriger. Details bzw. eine Übersicht der unterversorgten Planungsbereiche finden Sie auf der Homepage der KVB.

Neue hausärztliche Gesprächsleistung für Versicherte der AOK Nordost

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und die AOK Nordost haben eine neue Leistung vereinbart: das „ausführliche sozialmedizinische Gespräch“. Damit werden rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 alle intensiven hausärztlichen Gespräche mit Versicherten der AOK Nordost vergütet, auch ohne dass eine lebensverändernde Erkrankung vorliegt.

Das in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), dem bundesweiten Abrechnungskatalog für vertragsärztliche Leistungen, zum 1. Oktober 2013 aufgenommene „problemorientierte ärztliche Gespräch“ ist lediglich auf Patienten mit lebensverändernden Erkrankungen begrenzt. Genau an dieser Stelle setzt die Regelung zwischen KVMV und der größten regionalen Krankenkasse im Land an. Denn von Anfang an stand diese Regelung in der Kritik der Ärzteschaft, weil sie praxisfern sei und das tatsächliche ärztliche Tun wenig unterstützen würde.

Die neue Leistung gilt (bisher) ausschließlich für Versicherte der AOK Nordost. Für jedes vollendete zehnminütige sozialmedizinische Gespräch können mit Beginn der Vereinbarung die Hausärzte, hausärztlich tätige Internisten sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin des Landes 90 Punkte abrechnen. Das entspricht einer Vergütung von 9,12 Euro.

Aus für regionale Angleichung des Vergütungsniveaus?

Die zur Vereinbarung der Gesamtvergütung berufenen Vertragspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen) in den einzelnen KV-Bezirken dürfen für das Jahr 2013 die Grundlage für die jährliche Vergütungsanpassung nicht losgelöst von der Höhe der für das Vorjahr gezahlten Vergütungen festsetzen.

Diese Grundlage darf insbesondere nicht mit der Begründung verändert werden, dass bereits die Vergütung des Vorjahres, verglichen mit anderen KV-Bezirken und unter Berücksichtigung der Morbidität (Erkrankungshäufigkeit), zu gering gewesen sei. Maßgebend ist vielmehr die Veränderung der Morbiditätsstruktur gegenüber dem Vorjahr, so das Bundessozialgericht (BSG) laut Pressemitteilung.

Mit seinem Urteil hat das BSG die Hoffnungen vieler Kassenärztlicher Vereinigungen auf eine deutlich bessere Bewertung der Morbidität in ihrer Region enttäuscht.

(BSG, Urteil vom 13.08.2014, Az.: B-6-KA-6/14)

„GOÄ-B“ für Beamte?

Seit 1982 ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nur in Teilbereichen aktualisiert worden. Zum Leidwesen der Ärzteschaft besteht erheblicher „Reformstau“. Um diesen Stau aufzulösen und sich mit den Beihilfeträgern schneller zu einigen, schlägt der Chef des Medi-Verbunds, Dr. Werner Baumgärtner eine GOÄ-B für Beamte vor. „Ich würde einen transparenten Rabatt für Beamte akzeptieren, der über die Steigerungsfaktoren geregelt werden könnte. Voraussetzung wäre aber, dass unsere GOÄ jetzt und auch in Zukunft regelmäßig mit dem Inflationsausgleich weiterentwickelt wird, wie das bei anderen freien Berufen, wie zum Beispiel Rechtsanwälten, auch Usus ist. Aktuell verlieren wir Ärzte einen Inflationsausgleich von ca. 31 Prozent.“

Der Vorschlag von Dr. Baumgärtner bedeutet, dass die Forderung nach einem Inflationsausgleich in Höhe von derzeit 31,8 Prozent nicht mehr für alle privat Versicherten sondern nur noch für ca. 58 Prozent von ihnen gelten soll. Dies wäre ein großer Erfolg für die Ärzteschaft. Derzeit ist aber wohl davon auszugehen, dass 30 Prozent weder für alle noch für einen Teil der Versicherten realistisch sind. Tatsächlich könnten es am Ende eher 10-15 Prozent werden.