„GOÄ-B“ für Beamte?

Seit 1982 ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nur in Teilbereichen aktualisiert worden. Zum Leidwesen der Ärzteschaft besteht erheblicher „Reformstau“. Um diesen Stau aufzulösen und sich mit den Beihilfeträgern schneller zu einigen, schlägt der Chef des Medi-Verbunds, Dr. Werner Baumgärtner eine GOÄ-B für Beamte vor. „Ich würde einen transparenten Rabatt für Beamte akzeptieren, der über die Steigerungsfaktoren geregelt werden könnte. Voraussetzung wäre aber, dass unsere GOÄ jetzt und auch in Zukunft regelmäßig mit dem Inflationsausgleich weiterentwickelt wird, wie das bei anderen freien Berufen, wie zum Beispiel Rechtsanwälten, auch Usus ist. Aktuell verlieren wir Ärzte einen Inflationsausgleich von ca. 31 Prozent.“

Der Vorschlag von Dr. Baumgärtner bedeutet, dass die Forderung nach einem Inflationsausgleich in Höhe von derzeit 31,8 Prozent nicht mehr für alle privat Versicherten sondern nur noch für ca. 58 Prozent von ihnen gelten soll. Dies wäre ein großer Erfolg für die Ärzteschaft. Derzeit ist aber wohl davon auszugehen, dass 30 Prozent weder für alle noch für einen Teil der Versicherten realistisch sind. Tatsächlich könnten es am Ende eher 10-15 Prozent werden.

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