Auch Praxisräume können vollen Kündigungsschutz haben!

Mietet ein Freiberufler ein Haus an, in dem er wohnt und gleichzeitig eine Praxis betreibt, kann auch für die Praxis das Wohnraummietrecht gelten. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist dann nicht zulässig. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

Ein Hypnotiseur hatte ein Haus sowohl zu Wohnzwecken als auch zum Betreiben einer Hypnosepraxis angemietet. Nach 6 Jahren kündigte der Vermieter das Mietverhältnis ohne Angaben von Kündigungsgründen.

In letzter Instanz entschied der BGH zu Gunsten des Mieters. Die Richter urteilten, dass von einem Wohnraummietverhältnis auszugehen sei. Hierfür spreche u.a.

  • das auf die Wohnraummiete zugeschnittene Mietvertragsformular, 
  • die für Gewerberaummietverhältnisse untypische unbefristete Vertragslaufzeit sowie
  • die Vereinbarung einer einheitlichen Miete ohne Umsatzsteuerausweis.

(BGH, Urteil vom 09.07.2014 – VIII ZR 376/13, startothek-News vom 15.10.2014)

Heilmittelwerbung für umstrittene kinesiologische Behandlungen zulässig?

Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) wurde kürzlich veröffentlicht.

Die Beklagte aus dem westlichen Münsterland bietet sog. „begleitende Kinesiologie“ und „Edu-Kinestetik-BrainGym®“ an. Ihre Angebote bewarb sie im Internet in Bezug auf das Behandlungsverfahren „Kinesiologie“ u.a. mit den Äußerungen: Auf sanfte Art werden die Selbstheilungskräfte aktiviert; Unterstützung oder Beschleunigung des Genesungsprozesses; Hilfe bei Allergien, Unverträglichkeiten und toxischen Belastungen; mit dem Anwendungsgebiet … Migräne, Rückenschmerzen, Verdauungsprobleme, Schlafstörungen, Nervosität, Depressionen; … mit sanftem Druck wird der Muskeltonus, zum Beispiel am Arm, getestet. So erfahren wir, wo und wie der natürliche Energiefluss im Körper beeinträchtigt wird.

Das kinesiologische Verfahren „Edu-Kinestetik-BrainGym®“ beschrieb sie u.a. mit „Auflösung von Energieblockaden zwischen beiden Gehirnhälften“.

Der klagende Wettbewerbsverein aus Berlin war der Meinung, die Werbeaussagen der Beklagten stellten eine irreführende Heilmittelwerbung dar. Die Kinesiologie und ihre Varianten seien zu Diagnosezwecken ungeeignet und in ihrer therapeutischen Wirksamkeit nicht belegt. Von der Beklagten hat er – nun mit Erfolg – die Unterlassung der Werbung begehrt.

(OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az.: 4 U 57/13, BeckRS 2014, 14163)

Wer ist Eigentümer der Internetadresse nach Auflösung einer BAG?

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) ist der ausscheidende Gesellschafter zur Übertragung der Domainrechte auf die Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) verpflichtet, wenn er die Registrierung der Domain in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gemeinschaftspraxis vorgenommen hat und diese Internetpräsenz nur für Zwecke der Gemeinschaftspraxis genutzt wurde und die Gemeinschaftspraxis die laufenden Registrierungskosten gezahlt hat.

Rechtlich beruht diese Entscheidung darauf, dass ein geschäftsführender Gesellschafter verpflichtet ist, alles an die Gesellschaft herauszugeben, was er in Ausübung der Geschäftsführung erlangt hat.

(OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2014, Az.: 7-U -159/13)

Barrierefreie Arztpraxen?

Die meisten Arztpraxen in Deutschland sind für Behinderte schlecht zugänglich, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken belegt. Nur gut 20 Prozent der Arztpraxen für Allgemeinmedizin verfügen über einen ebenerdigen beziehungsweise für Rollstühle geeigneten Zugang oder einen Aufzug.

Relativ gut sieht es dabei nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums noch bei den Radiologen aus, bei denen etwa jede dritte Praxis als barrierefrei eingestuft wird. Am schlechtesten schneiden demnach Zahnmediziner und Kieferchirurgen ab: Nur 15 Prozent ihrer Praxisräume sind für Rollstuhlfahrer überwindbar.

Auch Parkplätze für Behinderte, leicht zugängliche Toiletten oder spezielle Untersuchungsmöbel seien eher selten. Dies böten im Durchschnitt nicht einmal zehn Prozent aller Praxen. Solche Angebote seien bereits die Ausnahme, heißt es in der Antwort des Gesundheitsministeriums.

Die Bundesregierung will sich nun dafür stark machen, dass bis zum Jahr 2020 Arztpraxen zunehmend barrierefrei zugänglich werden, so wie dies im „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ geplant sei.

Medizin- und Gesundheits-Apps immer beliebter!

Nach einer Umfrage der IKK classic zum Thema „Medizin- und Gesundheits-Apps“ nutzen bereits 22 Prozent der Deutschen Applikationen auf ihrem Smartphone, um ihre Gesundheitswerte zu kontrollieren oder um sich über Krankheitsbilder und Symptome zu informieren. Fitness- und Ernährungstipps holen sich 12 Prozent der Befragten durch die Mini-Programme. Geht es aber um den Online-Austausch von sensiblen Gesundheitsdaten, dann reagieren die Deutschen verhalten und wünschen sich höhere Sicherheitsstandards.

Als Nachschlagewerke oder Organisationshilfen sind die Programme bereits bei vielen Bundesbürgern akzeptiert: Ganz oben auf der Hitliste der beliebtesten Apps stehen Anwendungen, die persönliche Informationen für den Notfall bereithalten, Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen oder bei der ärztlichen Terminvereinbarung unterstützen.

Sollen sensible Gesundheitsdaten über das Smartphone ausgetauscht werden, so sind die Bürgerinnen und Bürger durchaus kritisch. Trotz der Bereitschaft Werte wie den Blutdruck direkt an den Arzt zu übermitteln, fürchten 39 Prozent eine Fehldiagnose. Ein Drittel der Befragten verzichtet ganz auf App-Auskünfte dieser Art.