Existenzgründungsanalyse 2015 Fachzahnärzte & Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) veröffentlicht regelmäßig Analysen zum Gründungsverhalten von Heilberuflern. In einer jetzt veröffentlichten Studie hat sie die Gründung von Fachzahnarztpraxen näher untersucht.

Laut apoBank-Studie war die Zahl der Praxis-Neugründungen sowohl bei den Kieferorthopäden als auch bei Oral- und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen (MKG) in 2015 rückläufig. Dennoch gründen diese Fachgruppen immer noch deutlich häufiger neue Praxen als andere Heilberufler.

In 2015 starteten 65 Prozent der Kieferorthopäden ihre Selbstständigkeit, indem sie eine bestehende Praxis übernahmen. Der Anteil der Praxisneugründungen sank auf 35 Prozent, das sind 10 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Bei Oral- und MKG-Chirurgen gründeten immerhin noch 44 Prozent eine neue Praxis. Das waren 17 Prozentpunkte weniger als in 2014.

Darüber hinaus beinhaltet die Studie auch Zahlen zu den in 2015 getätigten Gründungsinvestitionen. So mussten Kieferorthopäden bei einer Neugründung im Schnitt 425.000 Euro und bei einer Übernahme 339.000 Euro investieren. Bei den Oral- und MKG-Chirurgen schlug die Übernahme bzw. der Einstieg in eine bestehende Praxis durchschnittlich mit 499.000 Euro zu Buche. Die durchschnittlichen Ausgaben für eine Neugründung in diesem Fachgebiet lagen mit 484.000 Euro nur geringfügig darunter.

Eine Kurzpräsentation der Studie „Existenzgründungsanalyse 2015 Fachzahnärzte & Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen (PDF)“ können Sie von den Internetseiten der apoBank herunterladen.

Quelle: startothek-News vom 14.12.2016

Internetseite „Kostenfalle Zahn“ – Kritik der KZBV

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat kürzlich die Internetseite http://www.kostenfalle-zahn.de gestartet. Das Angebot der Internetseite soll den Patienten vor überhöhten zahnärztlichen Kosten schützen. Die KZBV sieht darin jedoch einen gezielten Angriff auf das vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis. Schon die Bezeichnung der Internetseite impliziert nämlich ein latent unlauteres Verhalten des Zahnarztes. Für die KZBV ist besonders unverständlich, dass die Internetseite auch noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt wird.

Über die Bezeichnung der Internet-Präsenz lässt sich sicher streiten. Patientenaufklärung ist jedoch ein legitimes Anliegen.

Honorare beziehungsweise Festzuschüsse für Zahnärzte steigen

Nach schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen einigten sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert.

Laut gemeinsamer Pressemitteilung der Selbstverwaltungspartner sieht das Verhandlungsergebnis vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf künftig dann 0,8820 Euro.

Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro. Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger bis Anfang Januar 2017 veröffentlicht werden.