Anlässlich der zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen neuen „Heilmittelrichtlinie Zahnärzte“ hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die 40-seitige Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ herausgebracht.
Die Richtlinie stellt seitdem abschließend die verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis dar. Die Broschüre enthält die Originaltexte der Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs Zahnärzte und Erläuterungen dazu. Abrufbar ist die Broschüre hier auf der Homepage der KZBV.
Schlagwort: Heilmittelverordnungen
Neue Vordrucke für Heilmittelverordnungen
Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln werden zum 1. Januar 2017 überarbeitet. Die KBV empfiehlt den Vertragsärzten, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen, da die alten Vordrucke mit Beginn des neuen Jahres ungültig sind.
Von den Anpassungen sind die Vordrucke 13 (Physiotherapie und Podologie), 14 (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Ergotherapie) betroffen. Die Änderung besteht darin, dass auf den Formularen ein Feld für einen zweiten ICD-10-Kode eingefügt wird. Es wird für die Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe (Praxisbesonderheiten) benötigt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KBV.