Lt. aktuellem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) haben niedergelassen Ärzte kein Streikrecht.
Zum Hintergrund: Der Chef des baden-württembergischen Ärzte-Verbandes Medi hatte am 8. Oktober und 21. November 2012 seine Hausarztpraxis in Stuttgart geschlossen und ausdrücklich erklärt, er wolle damit das ihm verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht wahrnehmen.
Die KV Baden-Württemberg erteilte Baumgärtner einen Verweis. Seine Klage stützte er auf das im Grundgesetz und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Streikrecht.
Das BSG wies Baumgärtners Klage nun ab. Das Streikrecht sei für abhängig Beschäftigte geschaffen worden. Inwieweit Streiks daher generell für Freiberufler ausgeschlossen seien, ließen die Kasseler Richter offen. „Jedenfalls Vertragsärzte haben kein Streikrecht“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wenner. Baumgärtner habe seine vertragsärztliche Präsenzpflicht schuldhaft verletzt.
Wie hier eine Praxisschließung zur Teilnahme zu bewerten ist, ließ das BSG offen. Baumgärtner habe ausdrücklich einen Streik angekündigt.