Ärzte: Finanzielle Situation lt. ZIPP verbessert, aber Stagnation bei Investitionen

Die Daten für den aktuellen Jahresbericht hat das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) 2015 im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) erhoben. Sie umfassen die Jahre 2011 bis 2014. Demnach ist der Jahresüberschuss von Ärzten im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Prozent gestiegen. Doch im Berichtszeitraum stagnieren die Investitionen trotz eines hohen Bedarfs. Details zum Bericht finden Sie hier.

Das Zi erhebt im Rahmen des ZiPP seit 2010 jährlich bei Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten Daten zur Wirtschaftssituation (Kosten, Einnahmen und Jahresüberschuss). Die Daten beruhen auf Angaben, die in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Steuerberatern der Teilnehmer testiert sind. Die Ergebnisse der Befragungen werden in Jahresberichten veröffentlicht.

Auf dem Weg zur einheitlichen Gebührenordnung?

Die Reform der Honorarordnung ist ein Langzeitprojekt der deutschen Ärzteschaft. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat nun einer einheitlichen Gebührenordnung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung auf der Basis von Honorarpauschalen, Budgets und ungesteuerter Flatrate-Mentalität der Versicherten eine klare Absage erteilt.

„Bei allem Verständnis dafür, dass die CDU angesichts der zu erwartenden Gerechtigkeitsdebatte offensichtlich soweit wie möglich den Druck vom Kessel des Themas Bürgerversicherung nehmen möchte, darf niemand den Blick dafür nicht verlieren, dass eine Diskussion um eine einheitliche Gebührenordnung – wenn überhaupt – nur im Rahmen einer praktikablen Einzelleistungsvergütung und sozialverträglich organisierter Kostenerstattung geführt werden kann“, sagte Reinhardt. Auch vor einer Diskussion über intelligente Instrumente zur Mengensteuerung durch sozialverträgliche Elemente einer Selbstbeteiligung von Patientinnen und Patienten dürfe man sich seitens der politischen Entscheidungsträger vor diesem Hintergrund nicht weiter drücken, so Reinhardt.

Kompromisslos ablehnend zeigte sich der Vorsitzende des Hartmannbundes mit Blick auf eine drohende sukzessive Verstaatlichung des Gesundheitssystems. Dies habe sich in der Regel als patientenfeindlich und wenig leistungsfördernd erwiesen, betonte Reinhardt unter anderem mit Hinweis auf aktuelle Probleme des britischen Gesundheitssystems und skandinavische Rationierungsmedizin.

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat im Februar das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es vor allem, künftig Qualitätsdefizite bei der Patientenversorgung zu vermeiden. Zugleich enthält das Gesetz sogenannte Omnibusregelungen aus anderen Bereichen des Gesundheitswesens, die der Gesetzgeber noch vor der Bundestagswahl im Herbst verabschieden wollte.

Kern der Neuregelungen zur Heil- und Hilfsmittelversorgung ist die künftige Wahlmöglichkeit der Patienten bei zuzahlungsfreien Mitteln. Hier hatte es in der Vergangenheit oft Probleme mit der Qualität der Produkte gegeben. Die Krankenkassen müssen bei ihren Vergabeentscheidungen bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich daher neben dem Preis nun auch qualitative Anforderungen berücksichtigen, die über die Mindesterfordernisse hinausgehen. Für „Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf“ dürfen die Kassen keine Ausschreibungen mehr vornehmen. Zudem sind die Kassen künftig verpflichtet, anhand von Stichproben zu kontrollieren, ob die Leistungserbringer ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten auch einhalten. Des- weiteren ist vorgesehen, dass Ärzte und Krankenkassen die Patienten ausreichend beraten, welche zuzahlungsfreien Hilfsmittel für sie geeignet sind.

Ein Teil der Reform ist auch das umstrittene Modellprojekt zur Erprobung von Blankoverordnungen. Ärzte verordnen hierbei nur noch, dass ein Patient eine Therapie erhalten soll. Welche das ist und wie oft und wie lange sie erbracht wird, soll künftig jedoch der jeweilige Leistungserbringer entscheiden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer entsprechende Verträge über solche Modellvorhaben abzuschließen. Vorgabe ist, dass es in jedem Bundesland ein Modellvorhaben geben soll.

HzV in Thüringen – Auswirkungen auf die Versorgung?

Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) soll die Rolle von Hausärzten in Deutschland stärken und die Qualität der Versorgung verbessern.

Ziel einer aktuellen Fallkontrollstudie mit Routinedaten war die Evaluation der Effekte des seit 2011 bestehenden HzV-Programms der AOK PLUS in Thüringen hinsichtlich Versorgungskosten, Versorgungskoordination und Pharmakotherapie.

Lt. Studienergebnis erreichte das keine Einsparungen bei den direkten Gesamtkosten, kann aber möglicherweise eine intensivere und besser koordinierte Gesundheitsversorgung für ältere, chronisch kranke, multimorbide Patienten fördern. Künftige Evaluationen sollten Langzeiteffekte auch unter Berücksichtigung klinischer Parameter auswerten. Die Detailinformationen zur Studie wurden vom Ärzteblatt hier veröffentlicht.

Patientenflyer zum Medikationsplan

Um Ärzte bei der Information ihrer Patienten zum Medikationsplan zu unterstützen, stellt die KBV jetzt einen Patientenflyer bereit.

Der sechsseitige Flyer informiert übersichtlich über die Vorteile und den Umgang mit dem Medikationsplan und kann vom Arzt als Erläuterung zusammen mit dem Plan ausgehändigt werden.

Den Flyer gibt es auch – in einer gekürzten Version – als Kopiervorlage. Ein Exemplar des Patientenflyers liegt der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes bei. Weitere Flyer können Ärzte kostenlos per E-Mail bei der KBV bestellen. Zudem stehen Flyer und Kopiervorlage auf der KBV-Themenseite zum Medikationsplan bereit. Die Dokumente im PDF-Format können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Patienten, die gleichzeitig mindestens drei auf Kassenrezept verordnete, systemisch wirkende Medikamente anwenden, haben seit 1. Oktober Anspruch auf einen Medikationsplan. Die Anwendung der Medikamente muss dabei über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen vorgesehen sein. Der neue Medikationsplan ist bundesweit einheitlich gestaltet und soll Patienten bei der korrekten Einnahme von Arzneimitteln unterstützen.