Vereinbarung über digitale Vordrucke

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben erstmals eine Vereinbarung über digitale Vordrucke geschlossen.

Laut KBV können die niedergelassenen Ärzte ab 1. Juli ihre Laboraufträge digital ausstellen und übermitteln. Dies gilt für jährlich rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine in Form der Laboraufträge Muster 10 und 10 A, die bisher ausschließlich in Papierform ausgestellt werden.

„Dort, wo die Digitalisierung Sinn macht, treiben wir sie voran“, betonte der KBV-Chef. Die neue Vereinbarung wurde dem Bundesmantelvertrag als Anlage hinzugefügt. Sie regelt die Überweisung zum Labor und zum radiologischen Telekonsil (Anlage 2b). Das Ganze kann um weitere digitale Vordrucke erweitert werden.

Erste Anwendung findet das digitale Ausstellen und Übermitteln von Mustern ab dem 1. April zur Beauftragung des radiologischen Telekonsils, das dann als neue Leistung eingeführt wird.

Hintergrund: Die beiden Labormuster 10 und 10A zählen zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. „Damit wollen wir die Kolleginnen und Kollegen von einem großen Stück papierner Bürokratie befreien. Es kann aber jeder selbst entscheiden, ob er künftig den digitalen oder den herkömmlichen Weg wählt“, sagte Gassen.

Notärzte: Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Mit dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz sind Notärzte künftig unter bestimmten Bedingungen von der Sozialversicherungspflicht befreit. So müssen Sie hierfür außerhalb des Rettungsdienstes eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden ausüben. Die Befreiung gilt auch für niedergelassene Ärzte, die auf Rettungswagen als Notärzte mitfahren.

Anlass der Neuregelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) im vergangenen Jahr. Die Richter legten die bislang geltende Gesetzeslage so aus, dass es sich bei einer Notarzttätigkeit um eine abhängige und mithin sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt. Die bisher gängige Praxis, Ärzte auf Rettungswagen als Selbständige einzusetzen, stufte das BSG als Scheinselbständigkeit ein. Die Träger der Rettungsdienste sahen sich daraufhin mit der Frage konfrontiert, wie unter diesen Umständen der Rettungsdienst noch sichergestellt werden kann.

Anstieg der Insolvenzen

Lt. dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden wurden bei Haus-, Fach- und Zahnarztpraxen im Zeitraum Januar bis November 2016 in 97 Fällen Insolvenzverfahren beantragt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,5 Prozent, aber auf weiterhin niedrigem Niveau. Eröffnet wurden 94 Verfahren, drei mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 89,3 Millionen Euro, knapp 1 Million je Fall. Betroffen waren 301 Arbeitnehmer.

Untergliedert nach Gruppen entfielen mit 50 Fällen die meisten eröffneten Insolvenzverfahren auf Zahnarztpraxen. Hier ging es um Forderungen in Höhe von 26,2 Millionen Euro. Die 30 Insolvenzverfahren bei Facharztpraxen – ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 34,8 Prozent – waren mit Forderungen in Höhe von 51,5 Millionen Euro verbunden. 14 Insolvenzverfahren trafen Hausarztpraxen mit einem Forderungsvolumen von 11,6 Millionen Euro. Jeweils ein Verfahren wurde bei den drei Gruppen mangels Masse abgewiesen.

Zuwachs bei den HzV-Verträgen

Zu Beginn 2017 sind lt. Hausärzteverband bundesweit ca. 4,3 Millionen Versicherte in die Vollversorgungsverträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) eingeschrieben. Das ist ein Zuwachs von knapp 380.000 Versicherten gegenüber dem Vorjahr, wie der Hausärzteverband kürzlich  mitteilte.

Insgesamt nehmen aktuellen Zahlen zufolge fast 17.000 Hausärzte an den Verträgen teil; exklusive der Teilnehmer an den sogenannten Add-On-Verträgen.

„Die Entwicklung der HzV in den letzten Jahren zeigt deutlich, dass es bei Versicherten und Hausärzten einen großen Bedarf nach dieser besseren Form der Versorgung gibt“, kommentiert Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, die aktuellen Zahlen. Nach seiner Ansicht gab es in Deutschland noch nie einen Selektivvertrag, der auch nur annähernd so erfolgreich war wie die HzV.

Neben Baden-Württemberg und Bayern, wo die HzV seit Jahren flächendeckend umgesetzt wird, haben sich 2016 wie berichtet in immer mehr Regionen Versicherte für die HzV entschieden. Allein in Nordrhein-Westfalen sind 600.000 Versicherte eingeschrieben. Weitere (statistische) Daten finden Sie auf der Homepage des Hausärzteverbandes.

Psychotherapeuten: Einkommenssituation lt. ZIPP verschlechtert

Laut der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) geht die Schere der Einkommen immer weiter auseinander. Während sich der durchschnittliche Jahresüberschuss aller Arztgruppen von 2011 bis 2014 inflationsbereinigt um ca. 6,7 Prozent erhöhte, fiel er bei den Psychotherapeuten um 3,3 Prozent.

Umgerechnet auf eine Stunde Arbeitszeit erzielen Psychotherapeuten einen Brutto-Überschuss von 35,40 Euro, während Hausärzte 68 Euro und Fachärzte durchschnittlich 69 Euro pro Stunde erreichen.

Die aktuelle ZI-Erhebung – aus der auch die o.g. Daten stammen – belegt lt. DPtV, dass an der Vergütungssystematik grundsätzlich „etwas schief läuft“. Das sei nicht akzeptabel. Der Bewertungsausschuss müsse daher bei der anstehenden Neubewertung der psychotherapeutischen Leistungen „für eine Vergütung sorgen, die die wirtschaftliche Situation der Psychotherapeuten deutlich verbessert“. Von den Psychotherapeuten werde eine erhebliche Bereitschaft erwartet, die mit der Reform der Psychotherapierichtlinie einhergehenden neuen Leistungsangebote wie Akutbehandlung und personalintensive Sprechstunde umzusetzen.