Die Zulassung eines Zahnarztes zur vertragszahnärztlichen Versorgung ist nach § 95 Abs. 6 S. 1 SGB 5 i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 1 Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte zu entziehen, wenn der Vertragszahnarzt u. a. seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt (LSG Berlin-Brandenburg 21.9.22, L 7 KA 4/20).
Kategorie: MediBrief kompakt
Mitwirkung an Ärztehotline aus dem Homeoffice ist sozialversicherungspflichtig
Die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline kann auch dann als abhängiges Beschäftigungsverhältnis erfolgen, wenn die Ärzte die Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten (LSG Niedersachsen-Bremen 20.2.23, L 2/12 BA 17/20).
Zulassungsrecht ‒Mitnahme einer dem ausscheidenden Gesellschafter erteilten Anstellungsgenehmigung:
Scheidet ein Gesellschafter, der rechtskräftig eine Anstellungsgenehmigung innehat, aus der BAG aus, so steht die Anstellungsgenehmigung diesem Gesellschafter und nicht der BAG zu. Da die BAG nie Inhaberin der Anstellungsgenehmigung war, kann die Genehmigung auch nicht bei der BAG „verbleiben“ (LSG Bayern 30.3.22, L 12 KA 14/19, Nachricht vom 6.4.23).
Mit der Praxissoftware als Frühwarnsystem die Umsatzsituation zeitnah einschätzen
Zahnärzte erhalten in der Regel einen wesentlichen Teil des Honorars in Form von quartalsweisen Abschlusszahlungen Seitens der KZVen. Das führt zu der unschönen Situation, dass, selbst wenn der Steuerberater im Januar die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von Dezember vorlegt, diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen wirtschaftlichen Stand der Praxis widerspiegelt. Es fehlen die tatsächlich erbrachten Honorare. Dies erschwert die zeitnahe wirtschaftliche Einschätzung der Praxis.
QUELLE: PFB AUSGABE 05 / 2023 | SEITE 141 | ID 49212443
Abrechnungsdemenz kann teuer werden – ist aber heilbar!
Sie wissen es selbst: So zum Jahresende kann alles nochmal richtig teuer werden, nicht nur die Geschenke. Auch die Erkenntnis, was man alles so verpasst hat. Genauer gesagt, was man alles hätte berechnen können, wenn man gut dokumentiert und korrekt abgerechnet hätte. Schließlich hat man es ja auch bereits verdient…
Mehr dazu hier.