Die Online-Plattform ist berechtigt, allgemein zugängliche Daten von Ärztinnen und Ärzten auch ohne Zustimmung der Betroffenen auf der Plattform zu speichern, da ein Fall der berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO vorliegt (BGH 13.12.22, VI ZR 60/21).
Autor: Patric Gremmel-Rohwer
Sachlich-rechnerische Richtigstellung nur bei Nachweis einer grob fahrlässigen Falschabrechnung
Eine Falschabrechnung (hier: unvollständige Leistungserbringung) lässt sich nicht damit begründen, dass der Kläger eine Dokumentation zur (dringlichen) Anforderung unterlassen hat. Denn nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen kommt eine sachlich-rechnerische Berichtung allein wegen nicht ordnungsgemäßer Dokumentation nur in Betracht, wenn im Leistungstatbestand des EBM oder in vorangestellten allgemeinen Bestimmungen hierzu das Erfordernis der Dokumentation normiert ist. Nicht ausreichen soll dagegen ein Verstoß gegen die allgemeine Dokumentationspflicht des § 57 Abs. 1 BMV-Ä sein (SG Hannover 14.12.22, S 24 KA 208/19).
Entziehung der vertragszahnärztlichen Zulassung
Die Zulassung eines Zahnarztes zur vertragszahnärztlichen Versorgung ist nach § 95 Abs. 6 S. 1 SGB 5 i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 1 Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte zu entziehen, wenn der Vertragszahnarzt u. a. seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt (LSG Berlin-Brandenburg 21.9.22, L 7 KA 4/20).
Mitwirkung an Ärztehotline aus dem Homeoffice ist sozialversicherungspflichtig
Die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline kann auch dann als abhängiges Beschäftigungsverhältnis erfolgen, wenn die Ärzte die Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten (LSG Niedersachsen-Bremen 20.2.23, L 2/12 BA 17/20).
Zulassungsrecht ‒Mitnahme einer dem ausscheidenden Gesellschafter erteilten Anstellungsgenehmigung:
Scheidet ein Gesellschafter, der rechtskräftig eine Anstellungsgenehmigung innehat, aus der BAG aus, so steht die Anstellungsgenehmigung diesem Gesellschafter und nicht der BAG zu. Da die BAG nie Inhaberin der Anstellungsgenehmigung war, kann die Genehmigung auch nicht bei der BAG „verbleiben“ (LSG Bayern 30.3.22, L 12 KA 14/19, Nachricht vom 6.4.23).