Aktuelles

Mit der Praxissoftware als Frühwarnsystem die Umsatzsituation zeitnah einschätzen

Zahnärzte erhalten in der Regel einen wesentlichen Teil des Honorars in Form von quartalsweisen Abschlusszahlungen Seitens der KZVen. Das führt zu der unschönen Situation, dass, selbst wenn der Steuerberater im Januar die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von Dezember vorlegt, diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen wirtschaftlichen Stand der Praxis widerspiegelt. Es fehlen die tatsächlich erbrachten Honorare. Dies erschwert die zeitnahe wirtschaftliche Einschätzung der Praxis.

QUELLE: PFB AUSGABE 05 / 2023 | SEITE 141 | ID 49212443

Abrechnungsdemenz kann teuer werden – ist aber heilbar!

Sie wissen es selbst: So zum Jahresende kann alles nochmal richtig teuer werden, nicht nur die Geschenke. Auch die Erkenntnis, was man alles so verpasst hat. Genauer gesagt, was man alles hätte berechnen können, wenn man gut dokumentiert und korrekt abgerechnet hätte. Schließlich hat man es ja auch bereits verdient…

Mehr dazu hier.

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis

Die Bundeszahnärztekammer hat im September 2017 als Ergänzung zu ihrem bereits seit 2012 bestehenden GOZ-Kommentar einen Kurzkommentar zur GOÄ veröffentlicht.

Der Titel lautet „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungsstellung in der Zahnarztpraxis“ und ist als PDF abrufbar unter diesem Link. Der Kommentar soll in der zahnärztlichen Praxis eine zusätzliche Abrechnungshilfe bieten.

Videosprechstunde: Patientus jetzt zertifiziert

Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, so wie die Videosprechstunde. Ärzte können ihren Patienten dabei die weitere Therapie am Bildschirm erläutern oder den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten. So müssen Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.
Der Markt für Videosprechstunden mit Patienten der Regelversorgung kommt in Bewegung. Nun ist auch der Anbieter Patientus, Tochterunternehmen des Arztbewertungsportals jameda.de, zertifiziert worden. Patientus, nach eigenen Angaben Marktführer für Videosprechstunden mit Patienten in Deutschland, hat die datenschutz cert GmbH für Informationssicherheit und Datenschutz als Zertifizierer gewählt.
Somit können Ärzte Videosprechstunden nun auch über www.patientus.de mit ihren Patienten durchführen und über die neu geschaffenen EBM-Nummern 01439 und 01450 abrechnen. Schon bisher bestanden teilweise Selektivverträge, über die unter anderem in einigen Praxisnetzen Videosprechstunden mit Kassenpatienten abgerechnet werden konnten.
Infos zu den technischen/fachlichen Voraussetzungen und eine Übersicht der zertifizierten Anbieter finden Sie hier auf den Webseiten der KBV.

BGH – Urteil zu „Kick-Back-Zahlungen“

Einer der in den zurückliegenden Jahren aufsehenerregendsten Prozesse um Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist für zwei von drei Angeklagten zu Ende: Wie der Bundesgerichtshof kürzlich mitteilte, hat er das vorinstanzliche, im August vorigen Jahres ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt.
Danach müssen ein ehemaliger Geschäftsführer der Hamburger Radiologie-Gruppe Hanserad und ein Apotheker mehrjährige Freiheitsstrafen antreten. Der Geschäftsführer muss vier Jahre und sechs Monate, der Apotheker für fünf Jahre in Haft.
Bei dem groß angelegten Betrug mit Röntgenkontrastmitteln seien mittels Übermengenbestellung hohe Rabatte erzielt, allerdings nicht an die Krankenkassen weitergegeben worden. Den Kassen seien dann weit höhere Preise in Rechnung gestellt worden.