Aktuelles

Innovationsfonds 2016 – Welche Projekte werden gefördert?

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich.

Mit seiner Entscheidung über die Förderung innovativer Projekte im Bereich der Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 24.11. die für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für den Bereich Versorgungsforschung verteilt. Welche Projekte profitieren lesen Sie ab Anfang 2017 hier auf der Homepage des G-BA. Zur ersten Förderwelle gehört u.a. RESIST, ein Projekt zur Minimierung bzw. Optimierung des Antibiotikaeinsatzes

Honorare beziehungsweise Festzuschüsse für Zahnärzte steigen

Nach schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen einigten sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert.

Laut gemeinsamer Pressemitteilung der Selbstverwaltungspartner sieht das Verhandlungsergebnis vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf künftig dann 0,8820 Euro.

Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro. Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger bis Anfang Januar 2017 veröffentlicht werden.

Neue QM-Richtlinie für Praxen und Kliniken!

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie Vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL) ist am 16. November 2016 von der sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie abgelöst worden.

Kern der neuen Richtlinie sind die in Teil A aufgeführten Methoden und Instrumente als Bestandteile des Qualitätsmanagements, wie beispielsweise der Einsatz von Checklisten und Ablaufplänen oder die Regelung von Verantwortlichkeiten. Diese waren nahezu alle bereits in der Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung enthalten.

Umfassender als in der ÄQM-RL wird das Qualitätsmanagement in der neuen Richtlinie als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit dargestellt.

Ein Muss für Ärzte sind demnach die Instrumente Risiko- und Fehlermanagement sowie der Einsatz von Fehlermeldesystemen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage der KBV.

Ärztemonitor: wirtschaftliche Situation zufriedenstellend?

Ja, zumindest belegt das der aktuelle Ärztemonitor. Danach sind deutsche Ärzte bei hoher Arbeitsbelastung überwiegend zufrieden mit ihrer wirtschaftlichen Situation. In der aktuellen Umfrage zeigten sich 17 Prozent der Allgemeinmediziner „sehr zufrieden“ mit ihrem monatlichen Einkommen, weitere 53 Prozent waren damit „eher zufrieden“. Im Jahr 2012 lagen diese Werte insgesamt noch bei 58 Prozent.

Auch die Mehrheit der Fachärzte (64 Prozent) ist nach wie vor zufrieden. Dennoch legte der gesamte Wert im Vergleich zu 2012 nur um neun Prozent zu.

Das infas-Institut hat im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschland (NAV-Virchow-Bund) rund 10.700 Ärzte und Psychotherapeuten befragt. Die große Mehrheit der Befragten (82 Prozent Ärzte, 96 Prozenten der Psychotherapeuten) arbeitet selbstständig. Mehr dazu finden Sie hier.

Papier statt Patienten?

52 Millionen Stunden ihrer Arbeitszeit haben niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland in diesem Jahr allein für die Büroarbeit durch Vorgaben der Selbstverwaltung auf Bundesebene aufgewandt. Diese Zahl geht aus dem Bürokratieindex hervor, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe und der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Berlin vorgestellt hat. Die drei Partner haben den Index gemeinsam entwickelt, um transparent zu machen, wie sich die Belastung der Niedergelassenen durch Bürokratie entwickelt.

Im vergangenen Jahr hatte der Normenkontrollrat einen Bericht auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Demnach hatten Ärzte und ihr Personal im Jahr 2013 rund 55 Millionen Stunden für den Papierkrieg aufgewendet. Die im Vergleich zu 2016 eingesparten drei Millionen Stunden resultieren vor allem der Abschaffung der Praxisgebühr.