Aktuelles

EBM-Ziffern für Videosprechstunde

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich im Februar auf die Vergütung der Video- sprechstunde geeinigt. Die neuen Positionen gelten bereits ab April – und nicht, wie gesetzlich gefordert, erst ab Juli 2017.

Im Vergleich zu früheren Planungen hat sich die Systematik der Abrechnung nochmals stark geändert. Zwei Leistungen sind vorgesehen, die von 16 Fachgruppen abgerechnet werden dürfen, darunter auch Hausärzte und Internisten:

  • Der Technikzuschlag nach GOP 01450 (40 Punkte bzw. 4,21 Euro) wird pro Quartal und Arzt für 47 Videokontakte bezahlt. Eine Kostendeckung für die technische Ausstattung soll bereits bei zwei Videosprechstunden pro Woche erreicht sein. Dabei rechnet der Ausschuss mit Lizenzgebühren für Videodienste von etwa 100 Euro pro Quartal.
  • Videosprechstunde nach GOP 01439: Zusätzlich wird der EBM um die GOP 01439 – analog zur Regelung zum telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt – erweitert (88 Punkte bzw. 9,27 Euro). Diese gilt aber nur für Fälle, in denen der Patient im Quartal die Praxis nicht persönlich aufsucht. Prinzipiell ist die Videokonsultation bereits mit der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale abgegolten.

Beide Leistungen sind auf sechs Indikationen begrenzt. Dabei geht es vor allem um die Verlaufskontrolle, etwa von Wunden oder von Bewegungseinschränkungen.

In der Vereinbarung zu den technischen Anforderungen ist geregelt, dass die Konsultation per Video nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ersetzen darf, sondern bei einer bereits begonnenen Behandlung ergänzend eingesetzt werden kann. Ärzte müssen zudem für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen. Weitere Details zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Gesundheitsdaten

Eine Vielzahl an Daten rund um die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Praxen, in stationären Einrichtungen und in der Pflege stellt die KBV laufend bereit. Dazu gehören Zahlen zur Bedarfsplanung und zur Versorgung mit Arzneimitteln sowie veranlassten Leistungen. Viele Statistiken, u.a. die unten aufgeführte Abbildung zur durchschnittlichen Anzahl der Behandlungsfälle je Fachgruppe können Sie hier aufrufen.

 

Kampf gegen Keime – Unterstützung durch KVen!

Beim Kampf gegen Keime und Infektionen unterstützten die KVen lt. Pressemitteilung der KBV Ärzte mit einem erweiterten Serviceangebot mit kompakten und übersichtlichen Informationen.

Das Spektrum reicht vom Musterdokument für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Praxis über Ablaufbeschreibungen beispielsweise zur Aufbereitung von Medizinprodukten oder zur Wundversorgung bis hin zu Checklisten, mit denen die Umsetzung der Hygienemaßnahmen überprüft werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei fachübergreifend Maßnahmen zur Basishygiene. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Wenn Sie den Status Ihre Praxis hinsichtlich Patientensicherheit, Hygiene, Informationssicherheit u.a. überprüfen wollen, können Sie dafür die kostenlosen Tools der KBV „Mein PraxisCheck“ nutzen.

Erstes „MEDI-MVZ“ nimmt Arbeit auf

Im Baden-Württembergischen Aalen hat das bundesweit erste „MEDI-MVZ“ seine Arbeit aufgenommen. Gründer des Medizinischen Versorgungszentrums nach dem MEDI-Konzept ist der Kreisärzteschaftsvorsitzende und Sprecher der MEDI GbR Ostalb Rainer Michael Gräter.

Nach Überzeugung von Gräter hat die Politik noch nicht begriffen, welche Versorgungskatastrophe in seiner Ärzteschaft schon mehr als spürbar ist. Seinen Patienten möchte er die Erfahrung gerne ersparen, eines Tages vor verschlossenen Praxistüren zu stehen.

In Aalen sind von 34 Ärzten im hausärztlichen Bereich inzwischen 17 älter als 60 Jahre, mindestens sieben Arztsitze sind ohne Nachfolger von der Bühne verschwunden. „Die Situation ist nicht nur im hausärztlichen Bereich brenzlig“, weiß der MEDI-Sprecher. Dieser Entwicklung wollte er mit der Gründung des Freiberufler-MVZ etwas entgegenhalten.

Ein weiterer Grund für die Gründung war für Gräter die eigene Altersversorgung. „Als Mediziner haben wir ein langes Studium absolviert und ein besonders hohes Maß an menschlicher und gesellschaftlicher Verantwortung übernommen – sollen ausgerechnet wir als Rentner unsere Praxen ohne Gegenwert abgeben?“ Damit will Gräter sich nicht abfinden. Für ihn ist es unverständlich, dass die Politiker den Zusammenhang zwischen Anerkennung der Ärzte und schiefer Versorgungslage nicht einsehen: „Solange die ökonomische Situation von Hausarztpraxen unsicher bleibt, sind sie für Nachfolger nicht interessant“, warnt er.

Für Gräter war von Anfang an klar, dass er nicht vom Hausarzt zum MVZ-Manager mutieren wollte. Das Angebot des MEDI-Verbunds, Aufbau und Organisation von Freiberufler-MVZs zu begleiten, passte für ihn deshalb perfekt – schon in der Planungsphase. „Für die Gründung sind viele Gespräche nötig, die nicht am Wochenende möglich sind“, weiß er. Der Hausarzt holte sich bei MEDI Unterstützung für die Verhandlungen mit der Bank, dem Steuerberater oder der KV. „Das hätte ich ohne MEDI nicht gepackt“, sagt er.

MEDI-Mitglieder können einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der MEDIVERBUND AG abschließen, in dem der konkrete Umfang der Unterstützung definiert wird. Die AG kann in diesem Rahmen diverse Aufgaben übernehmen. Wolfgang Fink ist Projektleiter bei der MEDIVERBUND AG und unterstützt MEDI-Ärztinnen und -Ärzte beim Thema Freiberufler-MVZ. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Medi-Verbund.

Vereinbarung über digitale Vordrucke

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben erstmals eine Vereinbarung über digitale Vordrucke geschlossen.

Laut KBV können die niedergelassenen Ärzte ab 1. Juli ihre Laboraufträge digital ausstellen und übermitteln. Dies gilt für jährlich rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine in Form der Laboraufträge Muster 10 und 10 A, die bisher ausschließlich in Papierform ausgestellt werden.

„Dort, wo die Digitalisierung Sinn macht, treiben wir sie voran“, betonte der KBV-Chef. Die neue Vereinbarung wurde dem Bundesmantelvertrag als Anlage hinzugefügt. Sie regelt die Überweisung zum Labor und zum radiologischen Telekonsil (Anlage 2b). Das Ganze kann um weitere digitale Vordrucke erweitert werden.

Erste Anwendung findet das digitale Ausstellen und Übermitteln von Mustern ab dem 1. April zur Beauftragung des radiologischen Telekonsils, das dann als neue Leistung eingeführt wird.

Hintergrund: Die beiden Labormuster 10 und 10A zählen zu den am häufigsten genutzten Vordrucken. „Damit wollen wir die Kolleginnen und Kollegen von einem großen Stück papierner Bürokratie befreien. Es kann aber jeder selbst entscheiden, ob er künftig den digitalen oder den herkömmlichen Weg wählt“, sagte Gassen.