Vertragsarztrecht: Behandlung von Männern durch Gynäkologen

  1. Eine Behandlung von Männern durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für die Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung von Opiatabhängigen.
  2. Die Grenzen der auf landesrechtlicher Grundlage beruhenden Fachgebietsbezeichnung sind auch bei der vertragsarztrechtlichen Tätigkeit einzuhalten.

(SG Marburg, Urteil vom 2.4.2014 – S 12 KA 301/13)

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