BGH – Urteil zu „Kick-Back-Zahlungen“

Einer der in den zurückliegenden Jahren aufsehenerregendsten Prozesse um Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist für zwei von drei Angeklagten zu Ende: Wie der Bundesgerichtshof kürzlich mitteilte, hat er das vorinstanzliche, im August vorigen Jahres ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt.
Danach müssen ein ehemaliger Geschäftsführer der Hamburger Radiologie-Gruppe Hanserad und ein Apotheker mehrjährige Freiheitsstrafen antreten. Der Geschäftsführer muss vier Jahre und sechs Monate, der Apotheker für fünf Jahre in Haft.
Bei dem groß angelegten Betrug mit Röntgenkontrastmitteln seien mittels Übermengenbestellung hohe Rabatte erzielt, allerdings nicht an die Krankenkassen weitergegeben worden. Den Kassen seien dann weit höhere Preise in Rechnung gestellt worden.

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