Die Restriktionen, die sich die Pharmabranche betreffend kleiner Kundengeschenke selbst auferlegt, werden immer schärfer.
So hat jetzt ein Gremium des Selbstkontrollvereins FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie) ein Mitgliedsunternehmen abgemahnt, weil dessen Außendienst laminierte DIN-A4-Tafeln mit einer Darstellung des menschlichen Blutkreislaufs an Ärzte verschenkt hatte.
Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab und zahlte 12.000 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Organisation.
Den Stück-Wert der Tafeln bezifferte der FSA mit 1,50 Euro. Entscheidend war aber nicht der Wert, sondern der Inhalt: Laut FSA-Kodex wäre die kostenlose Abgabe nur dann zulässig gewesen, wenn es sich um einen „medizinischen Gebrauchs- und Demonstrationsgegenstand“ gehandelt hätte, der unmittelbar der Fortbildung von Angehörigen der Fachkreise sowie der Patientenversorgung zu dienen bestimmt gewesen wäre. Doch die auf den verschenkten Tafeln abgebildeten Sachverhalte (u. a. zwei Darstellungen der Reizleitung mit und ohne Vorhofflimmern), entsprächen lediglich dem Kenntnisstand eines Medizinstudenten im vorgerückten Semester. Für Fachkreise, die mit der Erkrankung vertraut sind, besäßen sie lt. FSA dagegen keinen Fortbildungscharakter.