Gute IGeL schlechte IGeL

Währen der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) den Nutzen individueller Gesundheitsleistungen bezweifelt, und in Summe eine eher negative „Schaden-Nutzen-Bilanz“ zieht, sehen KVen und andere Institutionen zumindest teilweise auch positive Aspekte und fordern die Aufnahme einiger Leistungen in den EBM-Katalog.

Reiseimpfungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Sportuntersuchungen können im Einzelfall sinnvoll sein. Sie dienen allerdings nicht der Früherkennung oder Behandlung, deshalb können sie generell keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein. Darüber hinaus gibt es Testverfahren oder Behandlungsmethoden, deren Nutzen-Schaden-Bilanz so positiv erscheint, dass sie bald Kassenleistung werden könnten. Das sind etwa die Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz oder neuere Stuhltests zur Darmkrebsfrüherkennung. Für Ärzte gilt: Anpreisende Werbung ist nicht erlaubt. Der Arzt darf die Kassenleistung nicht als unzureichend darstellen und muss eine Rechnung ausstellen. Auch eine schriftliche Behandlungsvereinbarung ist Pflicht.

Bewertungen einzelner Igel-Leistungen finden sich vom MDS auch im Internet unter http://www.igel-monitor.de sowie im Ratgeber der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: http://www.igel-check.de.

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