Neuer EBM 2015 trat zum 1.1.2015 in Kraft

Die Anhebung des Orientierungswertes auf 10,2718 Cent bringt für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen bei GKV-Patienten eine gleichmäßige Erhöhung der Vergütung um 1,4 %.

Eine deutliche Verbesserung bringt die Abschaffung der Vertreterpauschale ab dem 2. Quartal 2015. Damit erhält der Haus- oder Kinderarzt im Vertretungsfall die volle Versichertenpauschale! Somit verdoppelt sich die Vergütung gegenüber der bisherigen Regelung. Gleichzeitig erhalten die Ärzte auch noch automatisch die Vorhaltepauschale. Die ärztliche Vertretung wird damit also besonders lukrativ und sollte in die strategische Planung der Praxis mit aufgenommen werden.

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