Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist auf dem Weg. Am 17. Dezember hat der Gesetzesentwurf das Bundeskabinett passiert. Jetzt fehlt noch die Billigung durch den Bundestag. Die erste Lesung soll am 05.03.2015 erfolgen. Erst ab diesen Zeitpunkt besteht Vertrauensschutz.
Insbesondere bei der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen kommt es zu drastischen Verschärfungen (z.B. Drei-Jahres-Frist bei der Nachbesetzung durch angestellte Ärzte).