Mit der Praxissoftware als Frühwarnsystem die Umsatzsituation zeitnah einschätzen

Zahnärzte erhalten in der Regel einen wesentlichen Teil des Honorars in Form von quartalsweisen Abschlusszahlungen Seitens der KZVen. Das führt zu der unschönen Situation, dass, selbst wenn der Steuerberater im Januar die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von Dezember vorlegt, diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen wirtschaftlichen Stand der Praxis widerspiegelt. Es fehlen die tatsächlich erbrachten Honorare. Dies erschwert die zeitnahe wirtschaftliche Einschätzung der Praxis.

QUELLE: PFB AUSGABE 05 / 2023 | SEITE 141 | ID 49212443

Abrechnungsdemenz kann teuer werden – ist aber heilbar!

Sie wissen es selbst: So zum Jahresende kann alles nochmal richtig teuer werden, nicht nur die Geschenke. Auch die Erkenntnis, was man alles so verpasst hat. Genauer gesagt, was man alles hätte berechnen können, wenn man gut dokumentiert und korrekt abgerechnet hätte. Schließlich hat man es ja auch bereits verdient…

Mehr dazu hier.

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis

Die Bundeszahnärztekammer hat im September 2017 als Ergänzung zu ihrem bereits seit 2012 bestehenden GOZ-Kommentar einen Kurzkommentar zur GOÄ veröffentlicht.

Der Titel lautet „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungsstellung in der Zahnarztpraxis“ und ist als PDF abrufbar unter diesem Link. Der Kommentar soll in der zahnärztlichen Praxis eine zusätzliche Abrechnungshilfe bieten.

Das Partnerfactoring im Dentalbereich ist unzulässig

Das Landgericht Hamburg hat in seinem am 30.05.2017 verkündeten Urteil das Partnerfactoring für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze vorliegen.

Anlässlich des am 04.06.2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ kam das Modell des Partnerfactoring im Dentalbereich auf den Prüfstand. Hierbei wurden die für das Factoring der Honorarforderungen des Zahnarztes entstehenden Gebühren partnerschaftlich zwischen Zahnarzt und Fremdlabor geteilt. Mit dem Urteil des Hamburger Landgerichts sind nun die Aussagen der im letzten Jahr erstellen Rechtsgutachten bestätigt worden.

Quelle: DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH