Mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie wurde das Leistungsangebot zum 1. April 2017 erweitert und neu strukturiert. Zu den Neuerungen gehören zum Beispiel die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung. Sie wurden zum 1. April als neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und können seitdem abgerechnet werden.
Die Höhe der Vergütung wurde durch den Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt, nachdem die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband gescheitert waren. Die KBV hat gegen diesen Beschluss beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eine Klage eingereicht. Der Grund ist, dass sowohl die Psychotherapeutische Sprechstunde als auch die Akutbehandlung schlechter honoriert wird als Einzel- und Gruppentherapien.
Weitere Beschlüsse betreffen die Vergütung von Gruppentherapien sowie die Umstrukturierung des psychotherapeutischen EBM-Kapitels – diese Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2017. Details zu den Neuerungen ab 1. April/1. Juli finden Sie hier.
Die Modellversuche zur „Blankoverordnung“ stoßen indes aus geteiltes Echo. Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen wie die KVBW lehnen diese ab und sprechen von „Experimenten an Kranken“. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das am 11. April 2017 in Kraft trat, sieht solche Modellprojekte vor.