Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem letzten Jahresbericht (2016) beanstandet, dass eine „systematische Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht von Ärzten durch die Finanzämter in zu vielen Fällen unterbleibt“, und die Finanzverwaltung aufgefordert, diese Mängel abzustellen.
Darauf haben nun die bayrischen Finanzbehörden reagiert. Sie wollen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von (zahn-)medizinischen Leistungen künftig genauer hinschauen. In Zweifelsfällen werde es auch Überprüfungen geben, schrieb das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Vorabinformation an die Bayerische Landeszahnärztekammer.
„Um die in den Heilberufen tätigen Unternehmer für die Umsatzsteuer stärker zu sensibilisieren“, wird die bayerische Finanzverwaltung Praxen, die bislang nicht zur Umsatzsteuer veranlagt wurden, jetzt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 auffordern. Andere Bundesländer könnten dem Beispiel womöglich bald folgen. Informieren Sie zeitnah Ihren Steuerberater, wenn Sie solch ein Anschreiben erhalten.