Zur Jahresmitte 2017 steht die Veröffentlichung der Leistungen der forschenden Arzneimittelhersteller an Ärzte, andere Fachkreisangehörige und Institutionen im Gesundheitswesen an.
Mit dem 2013 vom Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) – dem alle im Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) organisierten Firmen verpflichtend angehören müssen – beschlossenen Transparenzkodex ist ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Industrie und Ärzten bzw. anderen Fachkreisangehörigen und Einrichtungen im Gesundheitswesen aufgeschlagen worden. Die erste Veröffentlichung von Leistungen erfolgte Mitte vergangenen Jahres, nun steht die zweite Publikation an.
Die verfasste Ärzteschaft hat eindeutig Position zum Thema Transparenz bezogen: Der Deutsche Ärztetag ist 2013 dem Vorschlag des Vorstands der Bundesärztekammer gefolgt, „allen Ärzten zu empfehlen, mögliche Interessenkonflikte, zum Beispiel durch von der Industrie unterstützte Fortbildungsveranstaltungen, Anwendungsbeobachtungen oder klinische Studien, aber auch Bonuszahlungen aus entsprechenden Verträgen mit Krankenhäusern… gegenüber Patientinnen und Patienten transparent zu machen“.
In welchem Ausmaß Transparenz nach dem Kodex entsteht, hängt aber – zumindest bisher – von der individuellen Entscheidung des Arztes ab, sich zur Kooperation zu bekennen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung individueller Daten. Leistungen an Ärzte und andere Fachkreisangehörige werden dann nur aggregiert auf der Website der Firma publiziert.
Mehr Transparenz wird in den USA praktiziert: Dort sind seit 2013 alle Unternehmen durch den „Physician Payment Sunshine Act“ gesetzlich verpflichtet, einer Behörde Zahlungen an Ärzte zu melden. Neben dem Namen umfassen die Angaben den Grund für die Zahlung und die Höhe. Die Daten werden in eine zentrale, öffentlich zugängliche und durchsuchbare Datenbank eingepflegt.