Für Ärzte und Psychotherapeuten steht jetzt fest, dass sie die Kosten für die Anbindung ihrer Praxis an die Telematik Infrastruktur voll erstattet bekommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf Erstattungsbeträge für die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten geeinigt.
Den derzeit noch hohen Anschaffungskosten für den Konnektor wurde dadurch Rechnung getragen, dass es hierfür eine gestaffelte Kostenerstattung geben wird – abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gerätes in der Praxis. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich unter Moderation des Bundesschiedsamtes Anfang Mai auf Eckpunkte für eine entsprechende Vereinbarung verständigt.
Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2017. Bei Veränderungen auf dem Markt – insbesondere bei der preislichen Entwicklung der technischen Komponenten – soll die Vereinbarung angepasst werden. Weitere Informationen auf der Website der KBV.