Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich.
Mit seiner Entscheidung über die Förderung innovativer Projekte im Bereich der Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 24.11. die für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für den Bereich Versorgungsforschung verteilt. Welche Projekte profitieren lesen Sie ab Anfang 2017 hier auf der Homepage des G-BA. Zur ersten Förderwelle gehört u.a. RESIST, ein Projekt zur Minimierung bzw. Optimierung des Antibiotikaeinsatzes