Die rheinland-pfälzische Landesregierung weitet die hausärztliche Niederlassungsförderung aus. Die Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro könnten Ärztinnen und Ärzte nun in 75 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden in Anspruch nehmen, teilte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit. Antragsberechtigt sind Hausärzte, die sich in einer der Förderregionen neu niederlassen, eine bestehende Praxis übernehmen, einen Arzt anstellen oder eine Zweigpraxis gründen wollen. Hintergrund der Fördermaßnahmen ist der hohe Anteil der über 60-jährigen Hausärzte in dem Land, die in absehbarer Zeit aus der Versorgung ausscheiden. Er liegt bei 38 Prozent. Die neue Förderliste ist am 1. August in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.
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Bayern: Förderung von Gesundheitsregionen
Seit dem vergangenen Jahr fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) mit dem speziellen Förderkonzept “Gesundheitsregion Plus” die gezielte Vernetzung von Gesundheitspolitikern und den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende Förderrichtlinie verabschiedet, die bis zum Jahr 2020 gilt. Parallel hierzu wurde beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine landesweite Leitstelle zur Beratung und Unterstützung der Teilnehmerregionen eingerichtet. Ziel ist es, über die Vernetzung die Prävention sowie die medizinische Versorgung im Freistaat zu verbessern.
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte
Voraussetzung für eine Förderung ist die Erfüllung definierter organisatorischer und inhaltlicher Vorgaben. So ist z.B. ein Gesundheitsforum einzurichten, dem die Steuerung obliegt und im Rahmen dessen sich die zentralen Vertreter des regionalen Gesundheitswesens mindestens einmal pro Jahr treffen. Die Umsetzung der konkreten Versorgungsprojekte obliegt speziellen Arbeitsgruppen. Diese erarbeiten zunächst Präventions- und Versorgungslösungen auf Basis der Fragestellungen vor Ort. Die Einrichtung einer regionalen Geschäftsstelle sichert den Austausch und die Koordination aller beteiligten Akteure.
Die Förderschwerpunkte liegen bei der Gesundheitsversorgung, -förderung und Prävention (z.B. ärztliche Versorgung, Patienteninformation, ambulant-stationäre Kooperation, Bewegungsförderung, Suchtvorbeugung oder Kinder- und Jugendgesundheit). Daneben können weitere lokalspezifische Probleme aufgegriffen werden.
Die Förderung umfasst einen Zuschuss von jährlich maximal 50.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Kalenderjahren (Anteilfinanzierung i.H.v. bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben).
Gegenwärtig gibt es in ganz Bayern bereits 33 geförderte Gesundheitsnetzwerke, von denen ein Teil aus früheren Modell- und Förderprojekten übernommen wurde.
Fördermittel für Umbau von Kinderkrippe in Hausarztpraxis
Lt. Pressemeldung der FreiePresse (Chemnitz) hat ein Facharzt in Sachsen 200.000 Euro Fördermittel für die Umnutzung einer leer stehenden Kinderkrippe in Oederan (Landkreis Mittelsachsen) erhalten. Die Mittel stammen aus dem Programm LEADER, mit dem über das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt wird.
Staatsminister Thomas Schmidt hat gemeinsam mit Petra Wein, Abteilungsleiterin für Kreisentwicklung und Bauen des Landratsamtes Mittelsachsen, die Umnutzung der ehemaligen Kinderkrippe zur Hausarztpraxis mit der Übergabe zweier Förderbescheide symbolisch gestartet. Nähere Informationen zum Förderprogramm LEADER finden Sie hier. Einen Überblick über weitere Fördermaßnahmen für Ärzte in Sachsen finden Sie unter diesem Link.