Das Arzneimittelversorgungsstärkungs-Gesetz (kurz AMVSG) wurde am 12.5.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Einen Link zur Online-Variante finden Sie hier.
Das AMVSG verlängert unter anderem das Preismoratorium für Bestandsarzneimittel bis zum Jahr 2022. Verzichtet hat die Koalition kurzfristig noch auf die geplante Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge sowie auf eine Umsatzschwelle für das erste Jahr nach Zulassung eines Medikaments. Nur vage geregelt ist das Arztinformationssystem, das Ärzte besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informieren soll.