„KBV 2020“ – wie sieht die Versorgung der Zukunft aus?

Das Konzept „KBV 2020“ umfasst Vorschläge, wie die hochwertige ambulante medizinische Versorgung in Zukunft gesichert werden könnte. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben es entwickelt. Die KBV bringt die Vorschläge in die gesundheitspolitische Diskussion ein.

Das Konzept sieht vor, dass unter anderem die Zusammenarbeit mit Kliniken intensiviert werden soll. Bei der Bedarfsplanung, aber auch beim Not- und Bereitschaftsdienst gibt es viele Möglichkeiten einer verbesserten Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern. Mit Hinweis darauf, dass die rund 2.000 Kliniken im Land so nicht zu halten seien, bot der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen die Hilfe des KV-Systems an. Nicht mehr benötigte Kapazitäten könnten für die ambulante vertragsärztliche Versorgung genutzt werden. So blieben in strukturschwachen Gebieten fachärztliche Kompetenzen erhalten.

Bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung wollen KBV und KVen enger mit den Kommunen zusammenarbeiten und ihnen Angebote unterbreiten, wie die Infrastruktur einer künftigen Versorgung entwickelt werden kann. Intensiviert werden soll dem Papier zufolge die Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen. Die elektronische Kommunikation soll weiter vorangetrieben werden, um Teamarbeit und Vernetzung zu fördern. Das komplette Papier finden Sie hier.

SpiFa fordert Debatte über den Stellenwert fachärztlicher Versorgung

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die KBV-Vertreterversammlung nachdrücklich auf, eine tiefgreifende Debatte über den Stellenwert einer fachärztlichen Versorgung in Klinik und Praxis zu führen.

„Ärztliche Grundversorgung wird bereits heute nicht nur durch Hausärzte sondern auch durch fachärztliche Grundversorger wahrgenommen, so dass ein anhaltendes Denken in abgeschotteten Sektoren zwischen haus- und fachärztlicher Versorgung nicht mehr zeitgemäß ist.“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Eine deutliche Definition des fachärztlichen Versorgungsauftrages im Gesetz ist längst überfällig. Die ärztliche Grundversorgung bedarf, auch unter der wahrgenommenen Dysbalance zwischen Leistungsgeschehen und Leistungsvergütung im fachärztlichen Versorgungsbereich, daher einer Neudefinition des bestehenden Versorgungsauftrages an der Grenze der haus- und fachärztlichen Versorgung. Diese sollte ergebnisoffen und ohne budgetierende Vorgaben stattfinden.

Hinsichtlich der Reform der GOÄ stehen übrigens lt. SPIFA zumindest die Verhandlungen innerhalb der Ärzteschaft kurz vor dem Abschluss.

Fünf Jahre IGeL-Monitor …

Seit über fünf Jahren versucht das Internetportal des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) interessierten Patienten eine Entscheidungshilfe zu sein.

Dabei bewertet der MDS für derzeit 45 Individuelle Gesundheitsleistungen, wie hoch der Nutzen im Vergleich zu möglichen Nebenwirkungen ist. Seitdem hat sich zwar manches verbessert. Aber längst nicht alles ist gut. So ist nur jeder vierte Patient mit den Informationen zu Nebenwirkungen bei einer zusätzlichen Gesundheitsleistung zufrieden. Dem kann entgegen gewirkt werden, indem ausreichend Informationen rund um Kosten, Wirkung und mögliche Schäden dem Patienten zur Verfügung gestellt werden.

Aus Sicht der KBV ist der Markt der individuellen Gesundheitsleistungen ein für Patienten und auch Ärzte sinnvoller Markt, weil er Möglichkeiten eröffnet, alternative Methoden zu erforschen und mehr zu machen als i.d.R. von den Kassen bezahlt wird.

Digitaler Kontakt zum Arzt im Trend?

Lt. dem Ergebnis einer jüngst veröffentlichten Forsa-Studie im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) ist jeder zweite Deutsche der Ansicht, dass elektronische Medien wie Smartphones den Austausch mit ihrem Arzt einfacher machen.

Die Studie zeigt außerdem, dass sich 25 Prozent der Umfrageteilnehmer vorstellen können, künftig per Video-Chat mit dem Arzt zu kommunizieren. Bei den Befragten, die sich auch vorstellen können einen Arzttermin online zu buchen, ist sogar jeder Zweite bereit, sich mittels Videogespräch mit ihrem Mediziner auszutauschen.

Mehr Autonomie in der Physiotherapie?

Die Debatte über die Einführung des Direktzugangs zum Physiotherapeuten ist in Deutschland nicht neu. Direktzugang bedeutet, dass ein Patient ohne die vorherige Diagnose eines Arztes und ohne eine ärztliche Verordnung zu einem Physiotherapeuten gehen kann. Alternativ hierzu wird die Einführung einer Blankoverordnung diskutiert; das würde bedeuten, dass weiterhin der Arzt die  Diagnose stellt und eine Blanko Verordnung über Physiotherapie ausstellt. So würde sich die Autonomie des Therapeuten in Bezug auf seine eigene Therapie erhöhen, da er selbst bestimmt, welche therapeutischen Maßnahmen sinnvoll sind, und eigenständig die Dauer und Frequenz der Therapie festlegt.

Es gibt aber auch kritische Stimmen, die die im HHVG festgelegten Modellprojekte zur Blankoverordnung ablehnen.

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll die Qualität der Hilfsmittelversorgung stärken und die Arbeit von Therapeuten finanziell aufwerten. Es ist am 11. April 2017 in Kraft getreten.