Aktuelles

Tarifrunde für MFA – Verhandlungen laufen

Auch nach der zweiten Verhandlungsrunde über neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte (Gehalts- und Manteltarifvertrag) Anfang Mai, trennten sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) noch ohne konkretes Ergebnis. Die wechselseitigen Positionen wurden intensiv und konstruktiv ausgetauscht.

Die AAA erläuterte ihr Angebot zur inhaltlichen Umgestaltung des 13. Gehaltes in § 12 Manteltarifvertrag (MTV) in eine Jahressonderzahlung. Der Verband medizinischer Fachberufe unterbreitete seinerseits Vorschläge zur Umgestaltung. Bis Redaktionsschluss Ende Mai lagen noch keine neueren Informationen vor.  Die Gespräche sollen im Juni 2017 fortgesetzt werden. Bis zum Abschluss neuer Verträge gelten die bestehenden Tarifwerke fort.

Notfallversorgung an Klinikambulanzen: KBV und DKG weiter uneins

Den Dauerkonflikt zwischen der KBV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) um die Notfallversorgung an Klinikambulanzen und deren Finanzierung hält mancher Experte nur durch den Gesetzgeber für lösbar.

Dabei plädiert der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dafür, den Patienten ein Wahlrecht zu lassen, ob sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder die nächstgelegene Krankenhausambulanz nutzen. Er möchte mehr Wettbewerb. Dazu sei es notwendig, dass für Notfälle, die in den kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten oder in Krankenhausambulanzen behandelt werden, die gleichen Honorare gezahlt werden. Die Krankenhäuser beklagen, dass die Honorare für ambulante Notfallleistungen, die die KVen zahlen, nicht kostendeckend sind.

Dem wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) entgegengehalten, dass viel zu viele Kliniken Notfallambulanzen unterhalten, deren Kapazitäten nicht ausgelastet seien. Stattdessen sollte, wie in einem Konsenspapier der KVen im März dargelegt, für GKV-Versicherte ein telefonisches Beratungsangebot entwickelt werden, mit dem die Dringlichkeit der Behandlung eingeschätzt und der Patient an den richtigen Behandlungsort geleitet werden könne.

Der Marburger Bund hatte jüngst dafür plädiert, für Klinikambulanzen Mindestmengen einzuführen. Er sprach von mindestens 20.000 Fällen pro Jahr. Das dürfte den Krankenhausträgern nicht gefallen, für die Notfallaufnahmen auch ein Instrument sind, um stationäre Fälle zu generieren. Dies gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil die Zahl der gezielt von Vertragsärzten ins Krankenhaus eingewiesener Patienten sinkt.

Cyber-Attacke auf britische Kliniken und Hausärzte

Der Cyberangriff auf britische Kliniken Mitte Mai 2017 hat offenbar auch bei britischen Hausärzten mehr Schaden angerichtet als zunächst vermutet. Ihre tägliche Arbeit wurde nach Informationen der Ärzte Zeitung erheblich behindert. IT-Schutzmaßnahmen sind jetzt wichtig – auch für deutsche Ärzte.

Als erste Konsequenz auf den Hackerangriff kündigte die britische Innenministerin Amber Rudd am Wochenende an, die IT-Systeme in Kliniken, Arztpraxen und Gesundheitsverwaltungen „modernisieren“ zu wollen. „Wir müssen daraus lernen und unsere Software aktualisieren“, sagte die Ministerin sichtlich geschockt vor Journalisten.

Die Gesundheitsversorgung befindet sich im Zuge der Digitalisierung im Umbruch. Unbestreitbar bietet die Digitalisierung enorme Chancen zur Verbesserung von Patientenbehandlung und zur Optimierung von Verwaltungsabläufen. Gleichzeitig steckt darin aber auch ein hohes Missbrauchs- und Gefährdungspotential im Fall von schlechter Datenhaltung oder ungenügend gesicherter Datenübertragung.

Der Zugriff nur durch berechtige und qualifizierte Personen muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein. Für Ärzte und Personal in Klinik und Praxis sind daher Kenntnis und Nutzung sicherer IT-Systeme unabdingbar. Weitere Informationen und eine Checkliste finden Sie z.B. unter diesem Link.

Arznei-Reform in Kraft getreten

Das Arzneimittelversorgungsstärkungs-Gesetz (kurz AMVSG) wurde am 12.5.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Einen Link zur Online-Variante finden Sie hier.

Das AMVSG verlängert unter anderem das Preismoratorium für Bestandsarzneimittel bis zum Jahr 2022. Verzichtet hat die Koalition kurzfristig noch auf die geplante Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge sowie auf eine Umsatzschwelle für das erste Jahr nach Zulassung eines Medikaments. Nur vage geregelt ist das Arztinformationssystem, das Ärzte besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informieren soll.

Transparenzkodex: Arzneimittelhersteller veröffentlichen Leistungen

Zur Jahresmitte 2017 steht die Veröffentlichung der Leistungen der forschenden Arzneimittelhersteller an Ärzte, andere Fachkreisangehörige und Institutionen im Gesundheitswesen an.

Mit dem 2013 vom Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) – dem alle im Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) organisierten Firmen verpflichtend angehören müssen – beschlossenen Transparenzkodex ist ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Industrie und Ärzten bzw. anderen Fachkreisangehörigen und Einrichtungen im Gesundheitswesen aufgeschlagen worden. Die erste Veröffentlichung von Leistungen erfolgte Mitte vergangenen Jahres, nun steht die zweite Publikation an.

Die verfasste Ärzteschaft hat eindeutig Position zum Thema Transparenz bezogen: Der Deutsche Ärztetag ist 2013 dem Vorschlag des Vorstands der Bundesärztekammer gefolgt, „allen Ärzten zu empfehlen, mögliche Interessenkonflikte, zum Beispiel durch von der Industrie unterstützte Fortbildungsveranstaltungen, Anwendungsbeobachtungen oder klinische Studien, aber auch Bonuszahlungen aus entsprechenden Verträgen mit Krankenhäusern… gegenüber Patientinnen und Patienten transparent zu machen“.

In welchem Ausmaß Transparenz nach dem Kodex entsteht, hängt aber – zumindest bisher –  von der individuellen Entscheidung des Arztes ab, sich zur Kooperation zu bekennen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung individueller Daten. Leistungen an Ärzte und andere Fachkreisangehörige werden dann nur aggregiert auf der Website der Firma publiziert.

Mehr Transparenz wird in den USA praktiziert: Dort sind seit 2013 alle Unternehmen durch den „Physician Payment Sunshine Act“ gesetzlich verpflichtet, einer Behörde Zahlungen an Ärzte zu melden. Neben dem Namen umfassen die Angaben den Grund für die Zahlung und die Höhe. Die Daten werden in eine zentrale, öffentlich zugängliche und durchsuchbare Datenbank eingepflegt.