Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) und die AOK Nordost haben eine neue Leistung vereinbart: das „ausführliche sozialmedizinische Gespräch“. Damit werden rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 alle intensiven hausärztlichen Gespräche mit Versicherten der AOK Nordost vergütet, auch ohne dass eine lebensverändernde Erkrankung vorliegt.
Das in dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), dem bundesweiten Abrechnungskatalog für vertragsärztliche Leistungen, zum 1. Oktober 2013 aufgenommene „problemorientierte ärztliche Gespräch“ ist lediglich auf Patienten mit lebensverändernden Erkrankungen begrenzt. Genau an dieser Stelle setzt die Regelung zwischen KVMV und der größten regionalen Krankenkasse im Land an. Denn von Anfang an stand diese Regelung in der Kritik der Ärzteschaft, weil sie praxisfern sei und das tatsächliche ärztliche Tun wenig unterstützen würde.
Die neue Leistung gilt (bisher) ausschließlich für Versicherte der AOK Nordost. Für jedes vollendete zehnminütige sozialmedizinische Gespräch können mit Beginn der Vereinbarung die Hausärzte, hausärztlich tätige Internisten sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin des Landes 90 Punkte abrechnen. Das entspricht einer Vergütung von 9,12 Euro.