Für die medizinische Notwendigkeit der Erneuerung einer implantatgetragenen Prothese nach einer vierjährigen Tragezeit ist der Versicherungsnehmer beweisbelastet. So entschied das Landgericht Koblenz im Rechtstreit eines privat Versicherten mit seiner KV um die Kostenübernahme für die Erneuerung eines zerbrochenen Implantats aus dem Jahre 2008. Den kompletten Urteilstext finden Sie hier.