Die Qualitätsmanagement-Richtlinie Vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL) ist am 16. November 2016 von der sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie abgelöst worden.
Kern der neuen Richtlinie sind die in Teil A aufgeführten Methoden und Instrumente als Bestandteile des Qualitätsmanagements, wie beispielsweise der Einsatz von Checklisten und Ablaufplänen oder die Regelung von Verantwortlichkeiten. Diese waren nahezu alle bereits in der Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung enthalten.
Umfassender als in der ÄQM-RL wird das Qualitätsmanagement in der neuen Richtlinie als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit dargestellt.
Ein Muss für Ärzte sind demnach die Instrumente Risiko- und Fehlermanagement sowie der Einsatz von Fehlermeldesystemen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage der KBV.