Arznei-Reform in Kraft getreten

Das Arzneimittelversorgungsstärkungs-Gesetz (kurz AMVSG) wurde am 12.5.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Einen Link zur Online-Variante finden Sie hier.

Das AMVSG verlängert unter anderem das Preismoratorium für Bestandsarzneimittel bis zum Jahr 2022. Verzichtet hat die Koalition kurzfristig noch auf die geplante Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge sowie auf eine Umsatzschwelle für das erste Jahr nach Zulassung eines Medikaments. Nur vage geregelt ist das Arztinformationssystem, das Ärzte besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informieren soll.

Transparenzkodex: Arzneimittelhersteller veröffentlichen Leistungen

Zur Jahresmitte 2017 steht die Veröffentlichung der Leistungen der forschenden Arzneimittelhersteller an Ärzte, andere Fachkreisangehörige und Institutionen im Gesundheitswesen an.

Mit dem 2013 vom Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) – dem alle im Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) organisierten Firmen verpflichtend angehören müssen – beschlossenen Transparenzkodex ist ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen Industrie und Ärzten bzw. anderen Fachkreisangehörigen und Einrichtungen im Gesundheitswesen aufgeschlagen worden. Die erste Veröffentlichung von Leistungen erfolgte Mitte vergangenen Jahres, nun steht die zweite Publikation an.

Die verfasste Ärzteschaft hat eindeutig Position zum Thema Transparenz bezogen: Der Deutsche Ärztetag ist 2013 dem Vorschlag des Vorstands der Bundesärztekammer gefolgt, „allen Ärzten zu empfehlen, mögliche Interessenkonflikte, zum Beispiel durch von der Industrie unterstützte Fortbildungsveranstaltungen, Anwendungsbeobachtungen oder klinische Studien, aber auch Bonuszahlungen aus entsprechenden Verträgen mit Krankenhäusern… gegenüber Patientinnen und Patienten transparent zu machen“.

In welchem Ausmaß Transparenz nach dem Kodex entsteht, hängt aber – zumindest bisher –  von der individuellen Entscheidung des Arztes ab, sich zur Kooperation zu bekennen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung individueller Daten. Leistungen an Ärzte und andere Fachkreisangehörige werden dann nur aggregiert auf der Website der Firma publiziert.

Mehr Transparenz wird in den USA praktiziert: Dort sind seit 2013 alle Unternehmen durch den „Physician Payment Sunshine Act“ gesetzlich verpflichtet, einer Behörde Zahlungen an Ärzte zu melden. Neben dem Namen umfassen die Angaben den Grund für die Zahlung und die Höhe. Die Daten werden in eine zentrale, öffentlich zugängliche und durchsuchbare Datenbank eingepflegt.

Deutscher Ärztetag – 23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg

Der Präsident der Bundesärztekammer und des deutschen Ärztetags hat bereits in seiner öffentlichen Einladung zum 120. Deutschen Ärztetag an die Berufsangehörigen deutlich gemacht, was Schwerpunkte der Veranstaltung sein werden bzw. worauf es aus seiner Sicht in der Gesundheitspolitik ankommt:

Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit, Vorfahrt für die Selbstverwaltung und ein deutliches Bekenntnis für den Erhalt und die Fortentwicklung des dualen Versicherungssystems mit den beiden Säulen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme seien zu stärken und an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Weitere Themen waren neben der Novellierung der GOÄ v.a. die Digitalisierung und die Musterweiterbildungsordnung.

Infos zu Ergebnissen der Veranstaltung stellt die Bundesärztekammer hier bereit. Berichte in Videoform finden Sie bei der ÄrzteZeitung.