Den Dauerkonflikt zwischen der KBV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) um die Notfallversorgung an Klinikambulanzen und deren Finanzierung hält mancher Experte nur durch den Gesetzgeber für lösbar.
Dabei plädiert der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dafür, den Patienten ein Wahlrecht zu lassen, ob sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder die nächstgelegene Krankenhausambulanz nutzen. Er möchte mehr Wettbewerb. Dazu sei es notwendig, dass für Notfälle, die in den kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten oder in Krankenhausambulanzen behandelt werden, die gleichen Honorare gezahlt werden. Die Krankenhäuser beklagen, dass die Honorare für ambulante Notfallleistungen, die die KVen zahlen, nicht kostendeckend sind.
Dem wird vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) entgegengehalten, dass viel zu viele Kliniken Notfallambulanzen unterhalten, deren Kapazitäten nicht ausgelastet seien. Stattdessen sollte, wie in einem Konsenspapier der KVen im März dargelegt, für GKV-Versicherte ein telefonisches Beratungsangebot entwickelt werden, mit dem die Dringlichkeit der Behandlung eingeschätzt und der Patient an den richtigen Behandlungsort geleitet werden könne.
Der Marburger Bund hatte jüngst dafür plädiert, für Klinikambulanzen Mindestmengen einzuführen. Er sprach von mindestens 20.000 Fällen pro Jahr. Das dürfte den Krankenhausträgern nicht gefallen, für die Notfallaufnahmen auch ein Instrument sind, um stationäre Fälle zu generieren. Dies gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil die Zahl der gezielt von Vertragsärzten ins Krankenhaus eingewiesener Patienten sinkt.