Lt. dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden wurden bei Haus-, Fach- und Zahnarztpraxen im Zeitraum Januar bis November 2016 in 97 Fällen Insolvenzverfahren beantragt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,5 Prozent, aber auf weiterhin niedrigem Niveau. Eröffnet wurden 94 Verfahren, drei mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 89,3 Millionen Euro, knapp 1 Million je Fall. Betroffen waren 301 Arbeitnehmer.
Untergliedert nach Gruppen entfielen mit 50 Fällen die meisten eröffneten Insolvenzverfahren auf Zahnarztpraxen. Hier ging es um Forderungen in Höhe von 26,2 Millionen Euro. Die 30 Insolvenzverfahren bei Facharztpraxen – ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 34,8 Prozent – waren mit Forderungen in Höhe von 51,5 Millionen Euro verbunden. 14 Insolvenzverfahren trafen Hausarztpraxen mit einem Forderungsvolumen von 11,6 Millionen Euro. Jeweils ein Verfahren wurde bei den drei Gruppen mangels Masse abgewiesen.