Der Entwurf für das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist am 16.11. im Bundeskabinett beschlossen worden. Zuvor war lt. KBV der Referentenentwurf auf die gemeinsame Intervention der KBV und der betroffenen Verbände hin noch in einigen Punkten geändert worden.
„Auch wenn die Politik an einigen Stellen auf unsere Hinweise eingegangen ist, der Gesamtbefund bleibt“, kommentierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Das Prinzip einer eigenverantwortlichen fachlichen Organisation der ambulanten Versorgung werde zugunsten einer kleinteiligen Steuerung ausgehöhlt. Somit würde die bisher durch das BMG ausgestaltete „Rechtsaufsicht auch mit diesem überarbeiteten Gesetzentwurf vermehrt zu einer Fachaufsicht.
Der Regierungsentwurf sieht nach wie vor Regelungen zu geplanten Eingriffen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in die Satzung der KBV, zur Entsendung einer „Dritten Person“ und zur Wahl des Vorstands der KBV mit Zwei-Drittel-Mehrheit oder Abwahl der Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV) vor. Das Gesetz soll nächstes Jahr in Kraft treten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.