Ärztliche Gemeinschaftspraxisverträge enthalten oftmals Bestimmungen, die einseitig die Stellung des oder der Praxisgründer (Altgesellschafter) gegenüber hinzukommenden Gesellschaftern begünstigen.
Insbesondere wird dabei in der Praxis den Altgesellschaftern regelmäßig das Recht ein geräumt, Neugesellschafter ohne Vorliegen eines sachlichen bzw. wichtigen Grundes aus der Personengesellschaft (Gemeinschaftspraxis) auszuschließen.
Welche rechtliche Anforderungen an eine solche sog. „Hinauskündigungsklausel“ zu stellen sind, zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.