Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat im Rahmen eines Urteils entschieden, dass einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) innerhalb der ersten 3 Jahre seines Bestehens die im Honorarverteilungsvertrag (HVV) vorgesehenen allgemeinen Wachstumsmöglichkeiten einer Anfänger- und Aufbaupraxis auch dann einzuräumen sind, wenn unterdurchschnittlich abrechnende Vertragsärzte ihre Vertragsarztsitze bei der Gründung eingebracht haben und kurze Zeit später durch neu angestellte Ärzte ersetzt werden.
Lt. Gericht führt die Neuanstellung eines Arztes in einem MVZ jedoch nicht dazu, dass für diesen Arzt oder für das MVZ die Wachstumsmöglichkeiten einer Anfänger- oder Aufbaupraxis bestehen.
(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014, Az.: L-7-KA-68/12)