In der Koalition wird derzeit über einen verpflichtenden Aufkauf von Arztpraxen in überversorgten Gebieten diskutiert. Der Verband der Ersatzkassen hat vom Gesetzgeber eine Reform der Bedarfsplanung verlangt, um Überversorgung abzubauen. Eine gesetzliche „Muss-Regelung“ im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist bislang nur von einer Soll- statt der bisherigen Kann-Regelung die Rede.
Fraglich ist, ob solch eine „Muss-Regelung“ politisch durchsetzbar und rechtlich unangreifbar wäre. Bereits das seit 2013 mit der neuen Bedarfsplanung eingeführte Aufkaufsregelung (Praxisstilllegung) der KVen im Falle einer Praxisaufgabe- bzw. Veräußerung in überversorgten Regionen führte zu kontroversen Diskussionen, u.a. wegen der Ermittlung des Verkehrswertes der Praxis.