Aktuelles

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen | Tipp zum Download für Zahnärzte

Auf der Homepage der KZBV gibt es die Infobroschüre „Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis“ zum Herunterladen. Die Broschüre gibt erste Antworten auf die Frage, welche berufsrechtlichen Grenzen der Arzt zu beachten hat.

http://www.kzbv.de/bestechlichkeit-und-bestechung.1084.de.html

Kein Doktortitel nach Abschluss des Medizinstudiums in Belgien

Das VG Mainz hat entschieden, dass der Abschluss eines Medizinstudiums in Belgien mit dem Grad „Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements“ nicht zur Führung des Titels „Doktor der Medizin“ oder abgekürzt „Dr.“ in Deutschland berechtigt.

In den 1980iger Jahren hatte der Kläger in Belgien das Medizinstudium absolviert. Daraufhin erteilte ihm das damalige Kultusministerium Rheinland-Pfalz die Genehmigung zur Führung des akademischen Grads „Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements / Univ. Brüssel“. Mit seiner Klage gegen die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz verfolgte der Kläger die Feststellung, dass er zur Verwendung des deutschen Doktortitels der Medizin berechtigt sei. Zur Begründung machte der in Rheinland-Pfalz tätige Arzt u.a. geltend, in Belgien sei die Abkürzung „Dr.“ für den von ihm erreichten Studienabschluss üblich.

Das VG Mainz hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts darf ein ausländischer Hochschulgrad nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz nur in der (ausländischen) Form geführt werden, in der er verliehen worden ist. Weil in Belgien für den Abschluss „Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements“ die Abkürzung „Dr.“ weder rechtlich zugelassen noch nachweislich allgemein üblich sei, dürfe sie auch nicht in Rheinland-Pfalz verwendet werden. Für den Kläger vorteilhaftere Regelungen enthielten auch nicht die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz für in den Mitgliedstaaten der EU erworbene Hochschulgrade. Auch für diese gelte der Grundsatz, dass sie nur in der jeweiligen Originalform zugelassen seien.

Die deutsche Abkürzung „Dr.“ dürfe jedoch u.a. nach Durchlaufen eines Promotionsverfahrens im EU-Ausland, nicht aber aufgrund bloßen Abschlusses des Medizinstudiums – vergleichbar mit dem deutschen Staatsexamen Medizin – geführt werden. Ziel sei es, den Rechtsverkehr vor Täuschung oder Irreführung durch eine unkontrollierte Führung ausländischer Grade zu schützen. Verfassungsrecht oder europäisches Recht verlangten nicht eine günstigere Betrachtung.

Quelle: Pressemitteilung des VG Mainz Nr. 14/2016 v. 13.12.2016

Quelle: Kein Doktortitel nach Abschluss des Medizinstudiums in Belgien | juris Das Rechtsportal

Existenzgründungsanalyse 2015 Fachzahnärzte & Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) veröffentlicht regelmäßig Analysen zum Gründungsverhalten von Heilberuflern. In einer jetzt veröffentlichten Studie hat sie die Gründung von Fachzahnarztpraxen näher untersucht.

Laut apoBank-Studie war die Zahl der Praxis-Neugründungen sowohl bei den Kieferorthopäden als auch bei Oral- und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen (MKG) in 2015 rückläufig. Dennoch gründen diese Fachgruppen immer noch deutlich häufiger neue Praxen als andere Heilberufler.

In 2015 starteten 65 Prozent der Kieferorthopäden ihre Selbstständigkeit, indem sie eine bestehende Praxis übernahmen. Der Anteil der Praxisneugründungen sank auf 35 Prozent, das sind 10 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Bei Oral- und MKG-Chirurgen gründeten immerhin noch 44 Prozent eine neue Praxis. Das waren 17 Prozentpunkte weniger als in 2014.

Darüber hinaus beinhaltet die Studie auch Zahlen zu den in 2015 getätigten Gründungsinvestitionen. So mussten Kieferorthopäden bei einer Neugründung im Schnitt 425.000 Euro und bei einer Übernahme 339.000 Euro investieren. Bei den Oral- und MKG-Chirurgen schlug die Übernahme bzw. der Einstieg in eine bestehende Praxis durchschnittlich mit 499.000 Euro zu Buche. Die durchschnittlichen Ausgaben für eine Neugründung in diesem Fachgebiet lagen mit 484.000 Euro nur geringfügig darunter.

Eine Kurzpräsentation der Studie „Existenzgründungsanalyse 2015 Fachzahnärzte & Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen (PDF)“ können Sie von den Internetseiten der apoBank herunterladen.

Quelle: startothek-News vom 14.12.2016